❓ Unter welchen Auflagen wurden die Haushalte der hessischen Landkreise für das Jahr 2026 genehmigt?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Haushaltsgenehmigung der 21 hessischen Landkreise für das Jahr 2026 und den damit verbundenen Auflagen und Bedingungen. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Landkreise: Steigende Personal- und Sozialaufwendungen, notwendige Investitionen und strukturelle Belastungen stellen die Kreishaushalte vor erhebliche Herausforderungen. Der Finanzplanungserlass 2026 des Hessischen Innenministeriums sieht vor, dass Aufsichtsbehörden bestehende Handlungsspielräume nutzen können, um auch unausgeglichene Haushalte unter Auflagen und Bedingungen zu genehmigen.
👥 Wer ist betroffen?
Die 21 hessischen Landkreise, deren Einwohner sowie alle Bürger, die auf Dienste der Landkreise (Schulen, Krankenhäuser, Sozialleistungen, Infrastruktur) angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten stellen 10 konkrete Fragen: (1) Welche Landkreise weisen einen Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis aus? (2) Wie hoch sind die jeweiligen Fehlbedarfe? (3) Welche Landkreise haben rechnerische Ausgleichslücken im Finanzhaushalt? (4) Wie hoch sind diese Lücken? (5) An welchen Daten wurden die Haushaltssatzungen genehmigt? (6) Welche Auflagen wurden mit den Genehmigungen verbunden? (7) Welche Bedingungen wurden verbunden? (8) Welche sonstigen Hinweise oder Vermerke enthält die Genehmigung? (9) Bei welchen Landkreisen wurde auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet? (10) Welche Auflagen zur Kreisumlage sind mit den Genehmigungen verbunden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Dr. Stefan Naas und Marion Schardt-Sauer. Die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor und wird später in einer separaten Drucksache veröffentlicht.