Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Erkenntnisse zur Implementierung des Handyverbotes

18. August 2026Dokument 21/4994 · WP 21Hessen
Moritz Promny
HandyverbotHandyschutzzonenSchulenMedienbildungSchülergesundheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Mit § 69 Abs. 7 des Hessischen Schulgesetzes hat das Land Hessen ab dem Schuljahr 2025/26 sogenannte Handyschutzzonen an allen Schulen eingeführt. Diese Regelung verbietet die private Nutzung digitaler Endgeräte durch Schüler und soll die Konzentration, das soziale Miteinander und die psychische Gesundheit der Schüler fördern. Allerdings wird die Maßnahme von verschiedenen Seiten kritisiert: Schüler berichten, dass sie ihre persönliche Freiheit einschränkt, und Lehrkräfte argumentieren, dass das Handyverbot dem schulischen Ziel der Medienbildung entgegensteht.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler an allen hessischen Schulen; Lehrkräfte; hessische Schulen; Eltern; Hessische Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete stellt acht Fragen an die Landesregierung: (1) Wird die Implementierung der Handyschutzzonen als Erfolg betrachtet? (2) Wie wird der pädagogische Erfolg konkret evaluiert? (3) Gefährdet die Maßnahme die Umsetzung des Medienbildungsziels gemäß § 2 Abs. 5 HSchG? (4) Welcher Zweck verfolgt das Verbot von Smartwatches in den Handyschutzzonen? (5) Wie definiert die Landesregierung 'sinnvollen Einsatz von digitalen Endgeräten' gemäß FAQ des Ministeriums? (6) Welche belastbaren Zahlen zeigen eine Verbesserung der Schülersicherheit? (7) Welche belastbaren Zahlen zeigen eine Reduktion von (Cyber-)Mobbing? (8) Wie viele hessische Schulen hatten bereits vor der Implementierung eigene Regelungen zum Umgang mit digitalen Endgeräten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Hessischen Landesregierung liegt nicht vor.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4994, Wahlperiode 21, eingereicht 18. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.