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HessenGesetzentwurfAfD

⚖️ Drucksache 21/4995

18. August 2026Dokument 21/4995 · WP 21Hessen
WahlkreiseinteilungBevölkerungsrückgangLandtagswahlNeuordnung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf befasst sich mit der Anpassung der Wahlkreiseinteilung für Hessische Landtagswahlen an die veränderte Bevölkerungsverteilung. Hessen hat zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2025 eine Bevölkerungsabnahme von etwa 103.000 volljährigen Personen erleben. Dies führt zu erheblichen Ungleichgewichten zwischen den 55 Wahlkreisen. Die Wahlkreiskommission schlägt nur punktuelle Verschiebungen von drei Gemeinden vor, doch die AfD sieht darin keine tragfähige Lösung für strukturelle Probleme.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Wähler in Hessen und insbesondere die Bewohner von Gemeinden, deren Wahlkreiszuordnung sich ändert. Besonders stark betroffen sind Regionen in Nord- und Osthessen (Werra-Meißner-Kreis, Landkreis Hersfeld-Rotenburg), die Bergstraße-Region und die Wahlkreise rund um Kassel, Gießen und Marburg. Auch Gemeinden der Landkreise Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg sind von Umgliederungen betroffen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD schlägt eine umfassende Neuordnung der Wahlkreiseinteilung vor: Im Raum Kassel werden Ahnatal und Vellmar dem WK1 zugeordnet, Helsa, Nieste und Schauenburg zum WK2 verlegt. In Nordosthessen werden WK9 (Werra-Meißner-Kreis) und WK10 (Hersfeld-Rotenburg-Kreis) vollständig neu geordnet. Ein neuer WK11 (Gießen-Marburg) wird aus Teilen von Marburg-Biedenkopf und Gießen gebildet. In Mittel- und Westhessen erfolgen abgestimmte Verschiebungen in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus. In Südhessen werden Abtsteinach, Gorxheimertal und Grasellenbach von WK55 zu WK53 verlegt und Biblis von WK54 zu WK55.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält folgende Bevölkerungsdaten: Die durchschnittliche Bevölkerung pro Wahlkreis beträgt 77.043 Personen (Stand 31.12.2025). Gegenwärtig weichen vier Wahlkreise um mehr als 20 Prozent von diesem Durchschnitt ab (WK9 und WK10 jeweils −22,9%, WK11 −20,8%, WK54 +20,3%), weitere acht Wahlkreise um mehr als 15 Prozent. Nach der vorgeschlagenen Neuordnung würde kein Wahlkreis eine Abweichung von 20 Prozent oder mehr aufweisen, und nur zwei Wahlkreise (ohne Berücksichtigung von Stadtkerngebieten) würden außerhalb einer ±15%-Spanne liegen. Die AfD argumentiert, dass ihre Lösung gegenüber punktuellen Gemeindeverschiebungen leistungsfähiger und auf längere Wirkungsdauer angelegt ist.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4995, Wahlperiode 21, eingereicht 18. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.