❓ Giftköder und gefährlich präparierte Köder zum Nachteil von Menschen und Tieren in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Problem von Giftködern und mit scharfkantigen Gegenständen oder anderen gefährlichen Stoffen präparierten Ködern, die insbesondere an Wegen, Grünflächen und anderen öffentlich zugänglichen Orten in Hessen ausgelegt werden. Diese Köder können bei Haus-, Nutz- und Wildtieren zu schweren Verletzungen, Vergiftungen oder zum Tod führen. Das Dokument weist darauf hin, dass auch Kinder durch diese Köder gefährdet werden können. Unklar ist bislang, wie häufig solche Vorfälle auftreten, wie viele Menschen und Tiere dadurch geschädigt wurden und ob die bestehenden strafrechtlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz bieten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Haustiere (Hunde, Katzen und andere Heimtiere), Nutztiere, Wildtiere sowie Menschen, insbesondere Kinder. Geografisch sind alle hessischen Landkreise und kreisfreien Städte potentiell betroffen. Auch die hessischen Polizei-, Justiz-, Veterinär- und Ordnungsbehörden sind in ihrer Arbeit betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller richten zehn Fragen an die Landesregierung: 1) Anzahl der bekannt gewordenen Fälle seit 2020 jährlich; 2) Verteilung der Fälle auf die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte; 3) Sinnhaftigkeit einer zentralen und landesweit einheitlichen Erfassung von Giftköderfällen; 4) Anzahl und Art der verletzten, vergifteten oder getöteten Tiere; 5) Anzahl der Ermittlungsverfahren und ermittelter Tatverdächtiger; 6) Outcome der Verfahren (Einstellungen, Anklage, Strafbefehle, Verurteilungen); 7) Anzahl geschädigter Menschen; 8) Landesweite Handlungsempfehlungen für Sicherung, Untersuchung und Warnung; 9) Rechtliche Schutz- oder Strafbarkeitslücken; 10) Bereitschaft zu einer Gesetzesinitiative im Bundesrat zur expliziten Unter-Strafe-Stellung von Giftködern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der hessischen Landesregierung liegt nicht vor. Es werden keine konkreten Zahlen oder Ergebnisse präsentiert, sondern zehn Fragen gestellt, deren Beantwortung von der Landesregierung erwartet wird.