❓ Aufsichtsrechtliche Bewertung der Notübernachtung am Eschenheimer Tor in Frankfurt
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der behördlichen Genehmigung und Überwachung einer Notübernachtung in der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor in Frankfurt am Main. Diese wurde Ende 2018 als vorübergehende Wintermaßnahme auf der B-Ebene eingerichtet und sollte von der Technischen Aufsichtsbehörde sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt worden sein. Seit 2019 wurden zusätzlich 85 Übernachtungsplätze hinzugefügt. Heute ist unklar, wie dieser Betrieb aufsichtsrechtlich zu bewerten ist, da die Maßnahme von einer befristeten Notlösung zu einem ganzjährigen Dauerbetrieb mit bis zu 200 Plätzen wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Obdachlose und wohnungslose Menschen in Frankfurt am Main (Nutzer der Notübernachtung), Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (Betreiber der U-Bahn), Stadt Frankfurt am Main, Hessisches Regierungspräsidium Darmstadt und Technische Aufsichtsbehörde (zuständig für Genehmigung und Überwachung), U-Bahn-Fahrgäste und Bahnbetrieb
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Landesbehörden waren 2018 an der Zulassung beteiligt? (2) Welche konkreten Zustimmungen wurden erteilt? (3) Welche Auflagen waren damit verbunden? (4) Auf welche Nutzungsdauer bezogen sich die Zustimmungen? (5) Waren die zusätzlichen 85 Plätze ab 2019 von den Zustimmungen erfasst? (6–8) Wann erhielten die Behörden Kenntnis von ganzjährigem Betrieb, Belegungsüberschreitungen und der fehlenden Notlage-Begründung? (9–10) Wann wurde eine neue brandschutztechnische Bewertung verlangt und warum erst 2026?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Kleine Anfrage mit den Fragen an die Landesregierung; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor. Das Dokument dokumentiert jedoch folgende Erkenntnisse: Ende 2018 Einrichtung der Notübernachtung als Wintermaßnahme mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden; ab 2019 zusätzlich 85 Plätze hinzugefügt; seit Corona-Zeit ganzjährig geöffnet mit bis zu 200 Plätzen; Obergrenze wurde regelmäßig deutlich überschritten; nach jahrelanger Nutzung ließ sich keine akute Notlage mehr begründen; neue brandschutztechnische Stellungnahme stellte erhebliche Gefahren für übernachtende Personen fest.