❓ Klimaberichterstattung und Klimaanpassungsstrategie Hessen
📋 Worum geht es?
Das Hessische Klimagesetz (HKlimaG) verpflichtet die Landesregierung zu umfassender Berichterstattung über Treibhausgasemissionen. Dies umfasst jährliche Treibhausgasbilanzen und einen alle fünf Jahre vorzulegenden Monitoring- und Projektionsbericht. Zusätzlich muss die Landesregierung alle zwei Jahre über die CO₂-neutrale Landesverwaltung berichten. Darüber hinaus ist bis Januar 2027 eine Klimaanpassungsstrategie zu erarbeiten. Die Fragesteller kritisieren, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Berichte bisher nicht vorliegen, insbesondere der Monitoring- und Projektionsbericht sowie die Treibhausgasbilanzen für 2024 und 2025. Ohne diese Berichte kann weder die Erreichung der Klimaziele überprüft noch eine evidenzbasierte Klimapolitik betrieben werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die Landesregierung Hessen, der Hessische Landtag als Kontrollgremium, das Hessische Statistische Landesamt (HLNUG), der Wissenschaftliche Klimabeirat, und letztlich die Öffentlichkeit und Unternehmen in Hessen, die auf eine transparente und nachvollziehbare Klimapolitik angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt 10 konkrete Fragen: (1) Konkrete Termine (Quartal/Jahr) für Veröffentlichung der fehlenden Berichte; (2) Vorhandensein vorläufiger Daten zu Treibhausgasemissionen 2024/2025 und deren Aussagekraft; (3) Datengrundlagen für aktuelle Klimaschutzmaßnahmen ohne aktuelle Emissionsdaten; (4) Fachliche Bewertung geplanter Gesetzesänderungen ohne aktualisierte Emissionsdaten; (5) Arbeits- und Zeitplan sowie Bürgerbeteiligungsverfahren für die Klimaanpassungsstrategie; (6) Bearbeitungsstand der Grundlagenarbeiten, insbesondere Klimarisikoanalyse; (7) Veröffentlichung der Risikobetrachtung für Landtag und Öffentlichkeit; (8) Personelle Besetzung des zuständigen Referats (monatlich Dezember 2025 bis Februar 2027); (9) Einbindung von HLNUG und Klimabeirat; (10) Umfang und Kosten externer Dienstleistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst, nicht die Antwort der Landesregierung. Jedoch werden in der Vorbemerkung zentrale Fakten benannt: Seit Inkrafttreten des HKlimaG wurde kein Monitoring- und Projektionsbericht vorgelegt. Die Treibhausgasbilanzen für 2024 und 2025 fehlen. Der Bericht zur CO₂-neutralen Landesverwaltung für 2025 ist nicht verfügbar. Folge: Es existiert keine evidenzbasierte Grundlage zur Bewertung und Weiterentwicklung der hessischen Klimaschutzpolitik. Die gesetzliche Frist für die Klimaanpassungsstrategie beträgt Januar 2027.