✅ Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Innenausschusses des Hessischen Landtags zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gesetzentwurf zielt auf die Änderung des bestehenden Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ab. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen und dokumentiert damit sein Einverständnis mit der vorliegenden Fassung.
👥 Wer ist betroffen?
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Hessen; Hessische Landesregierung; Innenministerium und zuständige Behörden; Hessischer Landtag als abstimmungsberechtiges Organ.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Innenausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung. Der ursprüngliche Entwurf (Drucksache 21/4411) soll ohne Modifikationen dem Plenum zur finalen Abstimmung vorgelegt werden.
🔎 Kernergebnisse
Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung ohne detaillierte Darstellung der konkreten Gesetzesinhalte. Der Verfahrensablauf: Der Gesetzentwurf wurde am 19. Mai 2026 in der 67. Plenarsitzung an den Ausschuss überwiesen. Am 27. Mai 2026 forderte der Ausschuss die Unterlagen zur Regierungsanhörung an und erhielt diese am gleichen Tag vom Innenministerium. In der 46. Ausschusssitzung am 19. August 2026 wurde der Gesetzentwurf beraten. Die Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefasst.