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HessenBeschlussempfehlungCDUAfDSPDBündnis 90/Die Grünen

✅ Gesetzentwurf zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

19. August 2026Dokument 21/5010 · WP 21Hessen
Hans Christian Göttlicher
GlücksspielstaatsvertragInnenausschusszweite Lesung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Hessischen Landtags zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gesetzentwurf betrifft einen Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021. Der Ausschuss hat den Entwurf beraten und gibt nun eine formale Empfehlung an das Plenum zur zweiten Lesung ab.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Glücksspielunternehmen und Spieler in Hessen, sowie alle Behörden und Institutionen, die mit der Umsetzung und Regulation des Glücksspiels betraut sind. Die Änderungen des Staatsvertrags können Auswirkungen auf die landesweite Glücksspielregulation haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag von 2021 durch einen Zweiten Staatsvertrag ändern. Die genauen Inhalte der Änderungen sind in den vom Ausschuss beratenen Unterlagen der Regierungsanhörung dokumentiert.

🔎 Kernergebnisse

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung wurde von den Fraktionen CDU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen getragen. Die Fraktion der Freien Demokraten enthielt sich der Abstimmung. Der Ausschuss behandelte den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 19. August 2026.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5010, Wahlperiode 21, eingereicht 19. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.