📊 Drucksache 21/5014
📋 Worum geht es?
Der Bericht dokumentiert die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und die Entwicklung des Frauenanteils bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst Hessens. Das Gesetz wurde 1993 erlassen, um Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Unterrepräsentation von Frauen abzubauen. Der Bericht erfasst Personaldaten vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2024 und wird vom Hessischen Statistischen Landesamt sowie von Einzelberichten der betroffenen Behörden gestützt. Zusätzlich wurde 2025 eine Befragung durchgeführt zur Anwendung geschlechtergerechter Personalentwicklungsmaßnahmen und flexibler Arbeitsmodelle.
👥 Wer ist betroffen?
Alle Beschäftigten der Landesverwaltung Hessen (149.245 Personen zum 30. Juni 2024), Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen, Beamtinnen und Beamte aller Besoldungsgruppen (höherer, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst), Richterinnen und Richter, Auszubildende im öffentlichen Dienst, sowie Beschäftigte in Teilzeitarbeit und Altersteilzeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Bericht enthält keine expliziten Forderungen, verweist aber auf notwendige Handlungsfelder: Weiterentwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle für höhere und niedrigere Besoldungsgruppen, Ausbau verlässlicher und flexibler Betreuungsmöglichkeiten für Familienaufgaben, Intensivierung mobiler Arbeitsformen, Abbau struktureller Barrieren bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen, Überprüfung von unnötigen Präsenzpflichten, und Verbesserung der Infrastruktur (z.B. ÖPNV in ländlichen Regionen).
🔎 Kernergebnisse
Gesamtfrauenanteil in der Landesverwaltung: 60,4%. Vollzeitbeschäftigung: Frauenanteil bei 49% (erstmals so hoch wie noch nie). Teilzeitbeschäftigung: 85,4% Frauen. Gemeinden und Gemeindeverbände: 57,2% Frauenanteil (45,8% Vollzeit). Auszubildende: 59,6% Frauenanteil. Höherer und gehobener Dienst der Beamten: Frauenanteil zwischen 44-49%, stetig steigend. Richterinnen (Besoldungsgruppe R): 48% Frauenanteil. Kritische Beobachtung: Je höher die Besoldungsgruppe, desto niedriger der Frauenanteil (Beispiel höherer Dienst: A13 49,4%, A14 44,9%, A15 40,6%, A16 36,7%). Etablierte Maßnahmen: Potenzialerkennung, Fortbildung, Führungskräfteentwicklung. Breite Akzeptanz für flexible Arbeitszeiten und mobile Arbeitsformen, insbesondere von Führungskräften in Care-Phasen. Die Personalkostenbudgetierung wird weiterhin von den Normadressaten abgelehnt.