✅ Gesetz zum Staatsvertrag über Schiffsregister zwischen Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg
📋 Worum geht es?
Der Rechtspolitische Ausschuss des Hessischen Landtags hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung eines Staatsvertrags zwischen Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg geprüft. Der Vertrag regelt die gemeinsame Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters dieser drei Bundesländer. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, das Gesetz in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
👥 Wer ist betroffen?
Hessischer Landtag und Landesregierung; die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hamburg; Schiffsbau- und Schifffahrtsunternehmen; deutsche maritime Wirtschaft und Hafenwirtschaft.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum des Hessischen Landtags, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
🔎 Kernergebnisse
Der Gesetzentwurf wurde der Ausschusses am 9. Juni 2026 in der 70. Plenarsitzung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen. Der Rechtspolitische Ausschuss befasste sich mit dem Entwurf in seiner 17. Sitzung am 20. August 2026 und gab die vorliegende einstimmige Beschlussempfehlung ab. Das Dokument enthält keine weiteren inhaltlichen Einzelheiten zum Gesetz selbst; es dokumentiert nur die Empfehlung des Ausschusses.