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HessenKleine Anfrage

❓ Sekundärmigration ukrainischer Staatsangehöriger nach Hessen – Informationsaustausch und Doppelregistrierungen

20. August 2026Dokument 21/5028 · WP 21Hessen
Sascha Herr
SekundärmigrationUkraineDoppelregistrierungTemporary Protection DirectiveEU-Mitgliedstaaten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die sogenannte Sekundärmigration – die Weiterwanderung von ukrainischen Staatsangehörigen zwischen EU-Ländern – sowie das Phänomen der Doppelregistrierungen, wenn Personen in mehreren Ländern gleichzeitig oder nacheinander Schutz beantragen. Fragesteller ist ein fraktionsloses Mitglied des Hessischen Landtags, das kritisch hinterfragt, wie Hessen und hessische Behörden mit Informationen zu solchen Fällen umgehen. Im Fokus steht die Temporary Protection Directive Platform (TPD-Plattform) der Europäischen Kommission, die automatisiert Doppelregistrierungen erkennen soll und deren Meldungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an die Länder übermittelt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ukrainische Staatsangehörige, die nach Hessen geflüchtet sind oder sich dort aufhalten. Ferner sind hessische Ausländerbehörden und andere Landesbehörden adressiert, die für die Registrierung und Betreuung von Geflüchteten zuständig sind. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle sowie andere EU-Mitgliedstaaten sind indirekt betroffen, wenn Registrierungen in mehreren Ländern bekannt werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sechs konkrete Fragen: (1) Welche Daten aus TPD-Plattform-Meldungen werden Hessen übermittelt und durch welche Behörden? (2) Wie viele Fälle mit Hessen-Bezug wurden seit 1. Januar 2024 mit vorheriger oder paralleler EU-Registrierung bekannt? (3) Wie können hessische Ausländerbehörden überprüfen, ob eine Person bereits in einem anderen EU-Land Schutz registriert hat? (4) Welche rechtlichen und fachlichen Konsequenzen folgen aus Doppelregistrierungen? (5) Welche Informationen zu Wanderungsbewegungen erhielt die Landesregierung in Bund-Länder-Gremien und Fachministerkonferenzen? (6) Warum erstellt Hessen trotz vorhandener Instrumente kein eigenes Lagebild zur Sekundärmigration?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller bezieht sich auf die vorherige Antwort der Landesregierung zu Drs. 21/4546, in der diese erklärt hatte, dass ihr keine eigenen Erkenntnisse über Wanderungsbewegungen ukrainischer Staatsangehöriger aus anderen EU-Staaten nach Hessen seit 1. Januar 2024 vorliegen. Gleichzeitig verwies die Landesregierung auf die TPD-Plattform und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Vermittler entsprechender Informationen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5028, Wahlperiode 21, eingereicht 20. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.