❓ Integration kommunaler Jobcenter in das Kompetenzcenter Süd-West
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Frage, wie Hessen sicherstellen kann, dass die 16 kommunalen Jobcenter des Landes in das neue bundesweit aufgebaute Kompetenzcenter Süd-West eingebunden werden. Dieses Kompetenzcenter wurde durch das Sozialgesetzbuch II (§ 64a SGB II) etabliert, das ab 1. Juli 2026 in Kraft tritt, um organisierte Strukturen des Leistungsmissbrauchs zu bekämpfen. Hessen hat einen besonders hohen Anteil kommunaler Jobcenter (16 von 26), die anders organisiert sind als gemeinsame Einrichtungen, weshalb spezielle Regelungen erforderlich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die 16 kommunalen Jobcenter in Hessen als zugelassene kommunale Träger, die Landesregierung Hessen, die Bundesagentur für Arbeit, sowie alle Leistungsberechtigten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auch die seit Mai 2026 an ressortübergreifenden Initiativen beteiligten Modellkommunen sind eingebunden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller (Yanki Pürsün, FDP) stellt 10 konkrete Fragen: (1) Welche Abstimmungen mit der Bundesagentur wurden bislang geführt? (2) Wie wird das erforderliche Einvernehmen mit den 16 Kommunalen Jobcentern hergestellt? (3) Welche Datenbestände stehen für überörtliche Analysen zur Verfügung? (4) Über welche technischen Wege erfolgt die Übermittlung? (5) Welche hessische Stelle koordiniert verdachtskomplexe? (6) Welche Bearbeitungsfristen sind geplant? (7) Wie wird die ressortübergreifende Initiative mit dem Kompetenzcenter verzahnt? (8) Welche Erkenntnisse aus Modellkommunen werden bereitgestellt? (9) Welche landesweiten Standards sind vorgesehen? (10) Welche Kennzahlen nutzt die Landesregierung zur Bewertung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin für Arbeit antwortet auf alle Fragen zusammengefasst: Die Bundesagentur für Arbeit richtet zentrale und mehrere regionale Kompetenzcenter ein, deren Arbeit 2027 aufnehmen soll. Hessen wird dem Cluster Süd-West mit Sitz Stuttgart zugeordnet. Während das Gesetz explizit gemeinsame Einrichtungen adressiert, betont die Landesregierung, dass "auch die Kommunalen Jobcenter bei der Umsetzung einbezogen" werden. Die BA und das Bundesministerium haben bislang keine weitergehenden Informationen bereitgestellt. Die Landesregierung erklärt, dafür Sorge zu tragen, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzcenter und den Kommunalen Jobcentern zustande kommt, und dass deren Maßnahmen diesen zur Verfügung stehen. Zudem sollen weitere mit Leistungsmissbrauch befasste Stellen einbezogen und vernetzt werden.