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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Hessisches Drohnenkompetenzzentrum am Kassel Airport

20. August 2026Dokument 21/5034 · WP 21Hessen
Markus Fuchs, Karsten Bletzer, Christian Rohde, Lothar Mulch, Klaus Gagel, Olaf Schwaier
DrohnenkompetenzzentrumKassel AirportTU DarmstadtFörderung 8 Millionen EuroDigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Hessische Drohnenkompetenzzentrum (HDKZ) ist ein Forschungs- und Erprobungsprojekt, das unter Leitung der Technischen Universität Darmstadt am Kassel Airport entstehen soll. Die Landesregierung hat am 5. August 2026 einen Förderbescheid über 8 Millionen Euro an die TU Darmstadt übergeben. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus 4,8 Millionen Euro aus dem Förderprogramm Distr@l und 3,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderphase läuft bis Ende 2028. Am Standort sollen Forschung, Erprobung, Qualifizierung und Anwendung von Drohnentechnologien zusammengeführt werden. Der Kassel Airport dient als Reallabor, in dem Drohnentechnologien unter realen Betriebs- und Sicherheitsbedingungen erprobt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Technische Universität Darmstadt (Projektleitung), Kassel Airport (Reallabor-Standort), künftige Anwenderinnen und Anwender von Drohnentechnologien (Behörden, Sicherheitsorganisationen, Unternehmen, Start-ups, Betreiber kritischer Infrastrukturen), Hessische Landesregierung (vertreten durch Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Ministerium für Digitalisierung und Innovation).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen an die Landesregierung: (1) Welche konkreten Projektmodule und Fördergegenstände sind bewilligt? (2) Welche Aufgaben übernimmt das Digitalisierungsministerium bei Steuerung und Erfolgskontrolle? (3) Wie ist die rechtliche und organisatorische Struktur des HDKZ? (4) Welche verbindlichen Projektmeilensteine bis 2028 sind vorgesehen? (5) Welche messbaren Erfolgsindikatoren legt die Landesregierung zugrunde? (6) Welche Bedarfserhebung wurde vor der Förderentscheidung durchgeführt? (7) Nach welchen anbieterneutralen Kriterien wird über die Nutzung des Reallabors entschieden? (8) Welche spezifischen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen am Verkehrsflughafen? (9) Welche Regelungen gelten für die Veröffentlichung und Verwertung von Ergebnissen? (10) Welche Planung für den Betrieb nach Ende der Förderphase?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antworten der Hessischen Landesregierung liegen noch nicht vor. Dokumentierte Fakten: 8 Millionen Euro Gesamtförderung (4,8 Mio. Distr@l, 3,2 Mio. EFRE), Förderphase bis Ende 2028, TU Darmstadt als Projektleitung, Kassel Airport als Reallabor für Drohnentestflüge.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5034, Wahlperiode 21, eingereicht 20. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.