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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Drucksache 21/5036

20. August 2026Dokument 21/5036 · WP 21Hessen
Marion Schardt-Sauer
HandelsregisterBearbeitungszeitenAmtsgerichteDigitalisierungWirtschaftsstandort
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Dauer von Handelsregistereintragungen in Hessen. Das Handelsregister erfüllt eine zentrale Funktion für den Wirtschaftsstandort des Landes. Lange Bearbeitungszeiten bei Neueintragungen oder eintragungspflichtigen Veränderungen können für Unternehmen und Gründer zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichem Aufwand führen. Die Anfrage zielt darauf ab, die tatsächlichen Bearbeitungszeiten zu erfassen, Unterschiede zwischen den verschiedenen Registergerichten zu identifizieren und Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung aufzuzeigen.

👥 Wer ist betroffen?

Unternehmen und Gründer in Hessen, die Handelsregistereintragungen benötigen; Amtsgerichte als zuständige Behörden; Wirtschaftsstandort und Attraktivität Hessens insgesamt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Durchschnittliche Bearbeitungszeiten 2023–2026 nach Amtsgericht, (2) Anzahl der Handelsregisteranmeldungen pro Amtsgericht, (3) Ursachen für unterschiedliche Bearbeitungszeiten, (4) Besetzungsstatus der Handelsregisterstellen, (5) Maßnahmen seit 2023 zur Verkürzung und Digitalisierung, (6) Möglichkeiten für digitalisierte Verfahrensschritte wie automatisierte Vorprüfungen, (7) systematischer Vergleich von Bearbeitungszeiten zwischen Registergerichten, (8) konkrete geplante Maßnahmen zur Dauer-Reduktion, (9) Notwendigkeit landesweiter Mindeststandards, (10) Möglichkeit einer gesetzlichen Maximalbearbeitungsfrist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5036, Wahlperiode 21, eingereicht 20. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.