❓ Schutz öffentlicher Infrastruktur vor Drohnenbedrohungen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage beschäftigt sich mit dem Schutz öffentlicher Infrastruktur vor Drohnenbedrohungen in Hessen. Anlass ist ein Vorfall vom August 2026 am Flughafen Leipzig/Halle, wo eine mit einer Sprengvorrichtung ausgestattete Drohne entdeckt wurde. Die Anfrage bezieht sich auf frühere parlamentarische Behandlungen und insbesondere auf die von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen: am 13. November 2025 kündigte der Hessische Minister für Sicherheit rund 10 Millionen Euro zur Stärkung der Drohnenabwehr an, am 5. August 2026 wurde die Gründung des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums (HDKZ) am Kassel Airport bekannt gegeben. Seit Dezember 2024 gibt es eine Rechtsbefugnis in § 15e des Hessischen Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) zum Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind die hessischen Polizeibehörden und Sicherheitsstrukturen, der Flughafen Frankfurt am Main sowie weitere kritische Infrastrukturen in Hessen. Auf Bundesebene sind das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern (GDAZ) und die Streitkräfte eingebunden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion stellt 10 konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Änderungen bei polizeilichen Zuständigkeits- und Übergaberegelungen am Flughafen Frankfurt am Main seit März 2026, (2) Benennung der zuständigen Stelle für operative Anbindung an das GDAZ, (3) zuständige Stelle für Anforderung von Amtshilfe der Streitkräfte, (4) Stand der Einsatzreife von Detektions- und Abwehrfähigkeiten, (5) Umsetzungsstand der 10 Millionen Euro (Haushalt, Mittelbindung, Verausgabung), (6) organisatorischer Transfer von Erkenntnissen des HDKZ in die Einsatzpraxis, (7) landesweit geltende Erlasse und Dienstanweisungen zu Drohnenvorfällen, (8) durchgeführte behördenübergreifende Übungen seit Januar 2025, (9) Nutzung der Zukunftspartnerschaft mit der Oblast Kiew für Erfahrungsaustausch, (10) angestrebte zeitliche Verfügbarkeit der Drohnenfähigkeiten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage belegt aber, dass folgende Strukturen und Maßnahmen bereits bestehen oder geplant sind: § 15a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit Amtshilferegelungen, § 15e HSOG (seit Dezember 2024), das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) auf Bundesebene, eine Investitionsoffensive von etwa 10 Millionen Euro, und die Gründung des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums am Kassel Airport (bekannt gegeben 5. August 2026).