❓ Kleine Anfrage zur Umsetzung der Ganztagesförderung in Hessischen Schulen
📋 Worum geht es?
Ab Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Klassenstufe in Hessen einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Der Rechtsanspruch umfasst 5 Tage pro Woche mit je 8 Stunden täglich; Unterrichtszeiten und schulische Angebote werden auf diesen Umfang angerechnet. Die Anfrage untersucht, ob die rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplätze tatsächlich eine umfassende Betreuung bieten oder nur formal durch Anrechnung von Unterrichtszeit die Anforderungen erfüllen.
👥 Wer ist betroffen?
Eltern und Sorgeberechtigte von Schulkindern (insbesondere erste Klassenstufe), Schulkinder in Hessen, Schulträger, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage richtet zehn konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Welche verbindlichen zeitlichen Mindestanforderungen gibt es? (2) Welche inhaltlichen Mindestanforderungen? (3) Wie viele tägliche Betreuungsstunden stehen Kindern zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach Träger? (4) Wie viele Stunden entfallen auf Betreuung außerhalb des regulären Unterrichts? (5) Wie verteilen sich die Plätze nach spätester täglicher Betreuungsmöglichkeit (bis 14:30 Uhr, 15:00 Uhr, 16:00 Uhr, 17:00 Uhr, nach 17:00 Uhr)? (6) Wie viele rechtsanspruchserfüllende Plätze stehen zur Verfügung? (7) Wie viele werden tatsächlich in Anspruch genommen? (8) Wie viele sind kostenpflichtig? (9) Wie hoch sind die durchschnittlichen Elternbeiträge? (10) Wie verteilen sich die Plätze nach Trägertyp (öffentlich, freigemeinnützig, privat)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Hintergrund gemäß Anfrage: Der Rechtsanspruch beträgt 5 Tage × 8 Stunden pro Woche. Das Land verweist auf den 'Pakt für den Ganztag' mit Betreuungszeiten von 7:30–17:00 Uhr und Wahlmodulen (bis 14:30/15:00 Uhr oder bis 17:00 Uhr). Praktisch wird berichtet, dass die Betreuung direkt nach regulärem Unterricht oft kurz ausfällt und spätnachmittägliche Betreuung durch ergänzende Angebote anderer Träger erfolgt, was zusätzliche Kosten für Familien verursachen kann.