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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Wolfssichere Zäune für Hobbytierhalter und Pferdehalter in Hessen

21. August 2026Dokument 21/5044 · WP 21Hessen
Gerhard Schenk, Johannes Marxen
WolfschutzHerdenschutzBaurechtPferdehalterTierschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit einem rechtlichen und praktischen Konflikt in Hessen: Während sich der Wolf in der Region ausbreitet und das Land Herdenschutzmaßnahmen dringend empfiehlt und finanziell fördert, verweigern die Bauaufsichtsbehörden die Genehmigung für wolfssichere Zäune bei Hobbytierhaltern und privaten Pferdehaltern. Diese genießen keine automatische baurechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch, die nur landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe haben. Besonders kritisch ist die Situation bei Pferden: Standard-Herdenschutzzäune wie engmaschige Knotengitter bergen für Pferde ein extremes Verletzungs- und Verhedderungsrisiko, weshalb pferdegerechte Lösungen massive Zaunkonstruktionen oder stabilisierte Elektrozäune erfordern – deren Genehmigung die Behörden noch strenger handhaben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind Pferdehalter (private Halter und Pensionspferdestall-Betreiber), Hobbytierhalter (nichtgewerbliche Tierhalter mit Schafen, Ziegen, Rindern und anderen Tieren), sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden und Naturschutzbehörden in Hessen. Besonders betroffen sind ländliche Regionen Hessens mit Wolfsaufkommen. Der Konflikt gefährdet die Tierhaltung im ländlichen Raum und führt zu massiver Rechtsunsicherheit.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion stellt 6 konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Erlasse, Handreichungen oder Leitfäden wurden den Behörden für den Umgang mit Herdenschutzmaßnahmen gegeben? (2) Wie viele Duldungen, Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen wurden seit 2020 erteilt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Tierarten)? (3) Wie bewertet die Landesregierung das Verletzungsrisiko für Pferde und welche Zaunsysteme gelten als genehmigungsfähig? (4) Welche dauerhafte Anschlussregelung ist geplant – plant die Landesregierung eine Änderung der Hessischen Bauordnung oder Initiativen im Bundesrat zur Novellierung des Baugesetzbuches? (5) Welche Konsequenzen drohen (Rückbauanordnungen, Bußgelder, Versicherungsverlust)? (6) Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch zwischen Förderung und behördlichem Verbot?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Frage der AfD-Fraktion. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument dokumentiert die Problematik: Das Land Hessen empfiehlt und bezuschusst über das Hessische Wolfszentrum und Förderrichtlinien zum Weidetierschutz den Bau wolfssicherer Zäune, während dieselben Zäune von Bauaufsichtsbehörden wegen fehlender baurechtlicher Privilegierung als illegal eingestuft und mit Rückbauanordnungen belegt werden können. Einige Behörden greifen zu temporären Duldungen, andere fordern Rückbau, was zu rechtlicher Unsicherheit führt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5044, Wahlperiode 21, eingereicht 21. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.