❓ Bundesbeteiligung an den laufenden Kosten des Ganztagsrechtsanspruchs
📋 Worum geht es?
Seit dem 1. August 2026 wird in Deutschland schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Bund beteiligt sich an den zusätzlichen Betriebskosten durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. Die Bundesbeteiligung beginnt 2026 und steigt bis 2030 auf bundesweit 1,3 Milliarden Euro jährlich an. Die Anfrage untersucht, wie Hessen diese Mittel erhält, in den Landeshaushalt aufnimmt und an Kommunen sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiterleitet.
👥 Wer ist betroffen?
Land Hessen, hessische Kommunen und Städte, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Grundschulen, Ganztagseinrichtungen, Familien mit Grundschulkindern in Hessen
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt 10 konkrete Fragen zur Finanzierung: (1) Höhe zusätzlicher Bundeseinnahmen für Hessen in den Jahren 2026–2029 und ab 2030; (2) Verankerung dieser Mittel im hessischen Landeshaushalt; (3) Unterscheidung zu investiven Bundesmitteln; (4) Weitergabe an Kommunen und Jugendhilfeträger; (5) Verteilungskriterien; (6) Verwendung nicht weitergegebener Mittel; (7) zusätzliche Landesmittel (2026–2030); (8) erwartete zusätzliche Kosten; (9) Deckungsgrad der Finanzierung; (10) Sicherstellung der Finanzierbarkeit für Kommunen und Träger.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Aus der Vorbemerkung sind folgende Eckpunkte dokumentiert: Beginn des Rechtsanspruchs am 1. August 2026 mit schrittweiser Einführung; Bundesfinanzierung startet 2026 und wächst auf bundesweit 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030; Finanzierungsmechanismus ist eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.