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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Konsequenzen aus massenhaften Briefwahlanträgen bei der Ausländerbeiratswahl 2015 in Frankfurt

24. August 2026Dokument 21/5057 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
BriefwahlanträgeAusländerbeiratswahlVollmachtsprüfungWahlscheinanträgeDigitalisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Konsequenzen, die die Hessische Landesregierung aus irregulären Briefwahlanträgen bei der Ausländerbeiratswahl 2015 in Frankfurt gezogen hat. Damals waren massenweise Wahlscheinanträge über nur 44 E-Mail-Adressen eingegangen, wobei 2.000 Anträge teilweise über einzelne E-Mail-Adressen übermittelt wurden und ein großer Teil für andere Personen beantragt worden war. Die Anfrage hinterfragt, welche Maßnahmen, Berichte, Prüfungen und Empfehlungen die Landesregierung als Folge dieser Erkenntnisse veranlasst hat und wie diese bei der zunehmenden Digitalisierung der Antragsverfahren berücksichtigt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Wahlberechtigte bei Ausländerbeiratswahlen in Frankfurt am Main und Hessen; Stadt Frankfurt am Main und ihr Wahlamt; Hessisches Ministerium des Innern und für Sport; Hessischer Landtag.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt 10 spezifische Fragen: (1) Zur Grundgesamtheit der 3.000 'vorliegenden' Anträge; (2) Gesamtzahl der eingegangenen Wahlscheinanträge 2015; (3) Anzahl der von Dritten gestellten Anträge; (4) Anzahl mit vorliegenden schriftlichen Vollmachten; (5) Bedeutung der Versandadresse bei Anträgen von Dritten; (6) Änderungen des Antragsverfahrens aufgrund dieser Erkenntnisse; (7) Prüfungen zur Erkennbarkeit gebündelter Antragstellungen bei Online-Verfahren; (8) Weitere angeforderte Berichte; (9) Empfehlungen für spätere Ausländerbeiratswahlen; (10) Aufsichtsbehördliche Prüfungen zur Einhaltung der Vollmachtspflicht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält sowohl die Kleine Anfrage als auch die Antwort der Landesregierung (Hessischer Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck vom 4. September 2026). Die Antwort verweist auf frühere Drucksachen (20/1789, 21/3237 und 21/3670) und erklärt abschließend: 'Die Landesregierung kann dazu keine weitergehenden Auskünfte geben.' Das bedeutet, dass zur Beantwortung der 10 Fragen keine neuen substantiellen Informationen bereitgestellt werden, sondern auf bereits veröffentlichte Antworten verwiesen wird.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5057, Wahlperiode 21, eingereicht 24. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.