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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Verarbeitung unzustellbarer Wahlbenachrichtigungen bei der Kommunalwahl 2026 in Frankfurt am Main

24. August 2026Dokument 21/5058 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
WahlbenachrichtigungenWahlverwaltungFrankfurt am MainWählerverzeichnisMelderechtliche Prüfung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt das Verfahren zur Verarbeitung unzustellbarer Wahlbenachrichtigungen (sogenannte Rückläufer) bei der Kommunalwahl 2026 in Frankfurt am Main. Der Fragesteller verweist auf historische Zahlen: Nach der Europawahl 2024 wurden 2.210 Personen aufgrund unzustellbarer Wahlbenachrichtigungen von Amts wegen abgemeldet, nach der Landtagswahl 2023 waren es 941 Personen. Der Fragesteller betont, dass unzustellbare Wahlbenachrichtigungen allein nicht den Verlust der Wahlberechtigung belegen, dass aber für die Wahlintegrität eine zügige Prüfung von Hinweisen auf einen möglicherweise nicht bestehenden Wohnsitz erforderlich ist.

👥 Wer ist betroffen?

Wähler in Frankfurt am Main; Stadtverwaltung Frankfurt am Main und ihre Meldebehörde; Wahlvorstände bei der Stimmabgabe; Wahlscheininhaber bei der Briefwahl.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt 10 konkrete Fragen zur administrativen Praxis: (1) Zeitpunkt der Erfassung von Rückläufern, (2) ausgelöste melderechtliche Prüfungen, (3) vorläufige Kennzeichnung im Wählerverzeichnis, (4) Ermittlungsmaßnahmen vor Abmeldung von Amts wegen, (5) Bearbeitungsdauer vom Rückläufer bis zur Streichung, (6) Behandlung von Briefwahlanträgen bei vorliegendem Rückläufer, (7) Umgang mit bereits erteilten Wahlscheinen nach Streichung, (8) Möglichkeit der Feststellung eingegangener Wahlbriefe vor Zulassung, (9) Behandlung eingegangener Wahlbriefe bei nachträglich ungültig erklärten Wahlscheinen, (10) Vorgehen des Wahlvorstands bei noch nicht abgeschlossener Prüfung zum Wahltag.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Hessischen Landesregierung (Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) besagt, dass die Durchführung von Kommunalwahlen unter Beachtung wahlrechtlicher Vorschriften in der Hand der jeweiligen Kommune liegt und eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Die Landesregierung verweist auf frühere Antworten zu Kleinen Anfragen (Drucksachen 21/3237, 21/4913, 21/4923) und einen Bericht zu einem dringlichen Berichtsantrag (Drucksache 21/3670). Sie erklärt, dass sie über öffentlich zugängliche Informationen und bereits erteilte parlamentarische Auskünfte hinaus keine weitergehenden Erkenntnisse über die konkrete Praxis der Stadt Frankfurt am Main hat. Eine detaillierte Beantwortung der 10 Fragen wird nicht gegeben.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5058, Wahlperiode 21, eingereicht 24. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.