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HessenGesetzentwurf

⚖️ Erhöhte Landesförderung für jüdische Gemeinden Hessen ab 2027

25. August 2026Dokument 21/5060 · WP 21Hessen
Boris Rhein, Armin Schwarz
Jüdische GemeindenStaatsvertragLandesförderungKulturerbeSicherheitsleistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf betrifft die Zustimmung zur fünften Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen. Der ursprüngliche Vertrag wurde 1986 abgeschlossen und regelt die finanzielle und materielle Unterstützung jüdischer Gemeinden. Der am 11. August 2026 unterzeichnete Änderungsvertrag soll ab dem 1. Januar 2027 für fünf Jahre gelten. Ziel ist es, das jüdische Leben in Hessen deutlich und nachhaltig zu stärken, zu schützen und das deutsch-jüdische Kulturerbe zu bewahren.

👥 Wer ist betroffen?

Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen; Jüdische Gemeinden und Gemeindeglieder in Hessen, insbesondere die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main; Land Hessen (Landeshaushalt); jüdische Bürgerinnen und Bürger in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Zustimmung zum geänderten Staatsvertrag; Verdopplung der Landesleistung von 4 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro ab 2027; zusätzlicher Pauschalbetrag von 200.000 Euro jährlich für Geschäftsstelle und allgemeine Aufgaben; jährliche Stufenanhebung um 175.000 Euro ab 2028; zusätzliche Sicherheitsleistungen von 8,4 Millionen Euro pro Jahr für Sicherheits- und Baumaßnahmen (2027–2031); Bündelung bisheriger separater Fördermaßnahmen unter einem Vertrag.

🔎 Konkrete Inhalte

Die bisherige Landesleistung betrug konstant 4 Millionen Euro pro Jahr (seit 2016 unverändert). Zusätzlich erhielten Landesverband und Gemeinde jeweils 800.000 Euro pro Jahr; die Gemeinde eine indexierte Entschuldungsbeihilfe von 1.309.300 Euro (2026). Ab 2027 werden diese Leistungen zusammengeführt und erhöht. Die Gesamtförderung steigt von 10,7 Millionen Euro (2027) auf 11,4 Millionen Euro (2031). Der Landesverband wird einheitlicher Vertragspartner und Zahlungsempfänger; die Verteilung an die Frankfurter Gemeinde erfolgt weiterhin nach dem Freundschaftsvertrag von 1986 (30% Landesverband, 70% Gemeinde). Ein separater Sicherheitsvertrag regelt den Schutz jüdischer Einrichtungen. Der kumulierte Mehrbedarf bis 2031 beträgt 2.528.800 Euro. Verhandlungen über die Höhe der Leistung ab 2032 sollen 2030 stattfinden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5060, Wahlperiode 21, eingereicht 25. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.