📝 Besoldung für Beamte und Richter verfassungskonform gestalten – Gesetzentwurf zurückziehen
📋 Worum geht es?
Der Antrag kritisiert den Gesetzentwurf 21/4422 der CDU- und SPD-Fraktionen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern in Hessen für die Jahre 2026 und 2027. Die Grünen-Fraktion argumentiert, dass dieser Gesetzentwurf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft und die erforderliche verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenbesoldung nicht erfüllt.
👥 Wer ist betroffen?
Beamtinnen und Beamte in Hessen; Richterinnen und Richter in Hessen; öffentlicher Dienst und Justiz des Landes
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Grünen fordern die CDU- und SPD-Fraktionen auf, den Gesetzentwurf 21/4422 zurückzuziehen und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der die verfassungsrechtlichen Bedenken angemessen berücksichtigt und eine verfassungskonforme Regelung der Besoldung und Versorgung garantiert.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält zwei zentrale Forderungen: (1) Der Hessische Landtag stellt fest, dass der Gesetzentwurf 21/4422 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufweist und nicht den Anforderungen an eine verfassungskonforme Besoldungsregelung genügt. (2) Der Landtag fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und einen neuen vorzulegen. Die ausführliche Begründung ist nur mündlich vorgesehen, daher werden die konkreten verfassungsrechtlichen Argumente nicht im schriftlichen Dokument dargelegt.