⚖️ Drucksache 21/5075
📋 Worum geht es?
Das Landesblindengeldgesetz und das Landesgehörlosengeldgesetz laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Der Gesetzentwurf der Landesregierung verlängert beide Gesetze bis zum 31. Dezember 2033 und passt sie an aktuelle gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen an. Das Gehörlosengeld wird moderaten von 178,96 Euro auf 182,64 Euro pro Monat erhöht (Anpassung an das "Berliner Niveau", dem zweithöchsten Gehörlosengeld bundesweit). Das Blindengeld bleibt auf gleichem Niveau. Eine siebenjährige Befristung soll gewährleisten, dass die Gesetze regelmäßig überprüft werden.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Sehbehinderungen oder Erblindung (Bezieher von Blindengeld und Taubblindengeld) sowie gehörlose Menschen (Bezieher von Gehörlosengeld). In Hessen sind etwa 2.728 Personen Leistungsempfänger von Gehörlosengeld. Darüber hinaus sind Gebärdensprachdolmetschende betroffen, da zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) vorgesehen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Verlängerung beider Landesgesetze bis 31. Dezember 2033; Erhöhung des Gehörlosengeldes auf 182,64 Euro monatlich ("Berliner Niveau"); Klarstellung, dass Blindengeld und Gehörlosengeld nicht zur Deckung wirtschaftlicher Bedarfe dienen, sondern zur Befriedigung immaterieller Bedürfnisse; Änderung der Regelungen zum gewöhnlichen Aufenthalt, damit Personen bei Aufnahme in Einrichtungen aus anderen Bundesländern keinen Leistungsanspruch verlieren; Klarstellung zur Anrechnung der Leistungen auf Eingliederungshilfe; Begleitung durch Maßnahmen zur Förderung der Deutschen Gebärdensprache und Gebärdensprachdolmetschenden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf konkretisiert folgende Maßnahmen: Erhöhung des Gehörlosengeldes um 3,68 Euro pro Person pro Monat, was bei 2.728 Leistungsempfängern zu Mehrausgaben von etwa 120.500 Euro pro Jahr führt. Die Gesetze werden technisch aktualisiert (Verweise auf geänderte Bundesgesetze vom 20. August 2021 statt 12. Dezember 2019). Eine erweiterte Leistungsberechtigung (z.B. für sehbehinderte Personen mit Visus 0,1, Erhöhung des Blindengeldes, Gehörlosengeld für Personen mit Behinderungsgrad 80/90) wird nicht umgesetzt, da sie zu erheblich höheren Kosten führen würde, die unter der aktuellen Haushaltslage nicht tragbar sind.