📝 Änderungsantrag zur Entfristung des Autonomiestatus der Technischen Universität Darmstadt
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag befasst sich mit der Entfristung des Autonomiestatus der Technischen Universität Darmstadt (TUD). Das TUD-Gesetz ist seit 2005 in Kraft und war bisher bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Verlängerung befristeter Rechtsvorschriften sollte der Autonomiestatus erneut bis 2028 befristet werden. Der Änderungsantrag fordert stattdessen die unbefristete Entfristung des Autonomiestatus der Universität.
👥 Wer ist betroffen?
Technische Universität Darmstadt, ihre Studierenden und Angestellten, Forschungseinrichtungen, Wissenschaftspolitik auf Landesebene, Partner des Rhein-Main-Universitäten-Verbunds (RMU)
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert die Aufhebung von § 9 Satz 2 des Gesetzentwurfs und damit die unbefristete Entfristung des Autonomiestatus der TU Darmstadt. Statt einer erneuten zeitlichen Befristung bis 2028 sollen die rechtliche Selbstständigkeit und Autonomie der Universität dauerhaft gewährleistet werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält die Position der einreichenden Fraktionen mit konkreten Erfolgsstatistiken der TUD seit ihrer Autonomie 2005: Studierendenzahl um 45 Prozent gestiegen, Hauptnutzfläche um 63 Prozent erweitert, Drittmitteleinwerbung um 213 Prozent erhöht, Bauvolumen verneunfacht. Ein Evaluationsgutachten von 2009 unter Prof. Dr. Georg Krücken bestätigte bereits, dass sich die rechtliche Selbstständigkeit bewährt hat. Aktuell hat die Universität zwei erfolgreiche Clusterprojekte in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder und hat sich durch strategische Partnerschaften im Rhein-Main-Verbund breiter aufgestellt.