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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Missstände im hessischen Justizvollzug – Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen der JVA Wiesbaden

25. August 2026Dokument 21/5079 · WP 21Hessen
Marion Schardt-Sauer
Justizvollzugsanstalt WiesbadenHaftraumbedingungenHäftlingsrechteDrogenscreeningDisziplinarmassnahmen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Ein ehemaliger Gefangener erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt (JVA) Wiesbaden. Ihm zufolge wurde er während seiner Haft 2023/2024 mehrfach in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) untergebracht – teilweise allein zur Durchführung von Urinkontrollen. Zudem berichtet er von einem Fall, in dem er sich stundenlang in einem überhitzten bgH befand, ohne dass auf Hilferufe reagiert wurde. Nach Gesetz ist eine Unterbringung in einem bgH nur bei erhöhter Gefahr von Gewalttätigkeiten, Selbstverletzung oder Selbsttötung zulässig. Die Anfrage baut auf früheren Vorwürfen von Rassismus und Misshandlungen in der JVA Weiterstadt auf und hinterfragt, ob die vom Justizministerium damals zugesagten Aufarbeitungen tatsächlich stattgefunden haben.

👥 Wer ist betroffen?

Gefangene in der JVA Wiesbaden; Häftlinge in Hessischen Justizvollzugsanstalten allgemein; Bedienstete der JVA (gegen die disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden); Hessisches Justizministerium; Staatsanwaltschaft

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt 10 konkrete Fragen: (1) Erkenntnisse zum Fall vom Mai 2025; (2) Statistik über Unterbringungen 2023–2026 nach Jahr, Dauer, Anlass und Vollzugsbereich; (3) Fälle mit Zusammenhang zu Drogenscreenings; (4) Fälle, bei denen Unterbringung allein für Urinkontrollen erfolgte; (5) rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen für Unterbringungen; (6) Dokumentationspraxis; (7) medizinische und psychologische Begleitung während Unterbringung; (8) Erkenntnisse über technische Mängel (Heizung, Lüftung, Rufanlage, Überwachungstechnik); (9) Ergebnisse früherer Ermittlungs- und Disziplinarverfahren; (10) konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung rechtmäßiger Anwendung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Wichtig: Die Kleine Anfrage 21/5079 wurde am 27.08.2026 von der Fragestellerin zurückgezogen und wurde daher nicht beantwortet.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5079, Wahlperiode 21, eingereicht 25. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.