❓ Will die Landesregierung Zwangsfusionen von Betriebskrankenkassen in Hessen unterstützen?
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Debatte zur Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Der Bundesgesundheitsminister hat am 23. August 2026 vorgeschlagen, die Anzahl der Krankenkassen von derzeit 93 auf maximal 20 zu reduzieren und eine Mindestgröße von einer Million Versicherten pro Kasse einzuführen. Die Anfrage richtet sich auf die Frage, ob die hessische Landesregierung diese Pläne unterstützt und welche Auswirkungen sie auf die vier landesunmittelbaren Betriebskrankenkassen in Hessen hätten.
👥 Wer ist betroffen?
Versicherte in den gesetzlichen Krankenversicherungen Hessens, insbesondere Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den Betriebskrankenkassen; die vier landesunmittelbaren Betriebskrankenkassen Merck BKK, BKK Herkules, BKK Karl Mayer und BKK Werra Meissner; die AOK Hessen; die hessische Landesregierung als Regulierungsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt der Landesregierung 10 Fragen: (1) Bewertung der Forderung zur Reduktion auf maximal 20 Kassen, (2) Unterstützung einer Mindestversichertenzahl von einer Million, (3) Auswirkungen auf die vier hessischen Betriebskrankenkassen, (4) Versichertenzahlen dieser vier Kassen zum 30.06.2026, (5) Nettoverwaltungsausgaben je Versicherten 2025, (6) Erkenntnisse zu Fusionskosten, (7) Bedeutung betriebsnaher Präventionsangebote, (8) Auswirkungen auf die Wahlfreiheit, (9) Effizienzpotenziale durch Digitalisierung, (10) Engagement im Bundesrat gegen erzwungene Fusionen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Aus der Anfrage selbst werden folgende Fakten genannt: Zum 1. Januar 2026 gab es bundesweit 93 gesetzliche Krankenkassen. 2025 betrugen die Nettoverwaltungsausgaben der Krankenkassen rund 13,3 Milliarden Euro (ca. 4 Prozent der GKV-Ausgaben). Die 20 größten Krankenkassen versichern bereits 84 Prozent aller GKV-Mitglieder. Ein Bericht der Finanzkommission Gesundheit liefert nach Aussage der Anfrage keinen eindeutigen Beleg dafür, dass größere Krankenkassen niedrigere Verwaltungsausgaben je Versicherten aufweisen. Einsparungen wurden durch Digitalisierung erzielt.