✅ Drucksache 21/5082
📋 Worum geht es?
Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags befasst sich mit der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023. Das Dokument enthält eine Beschlussempfehlung und einen Bericht zur Haushaltsrechnung sowie die Bewertung von 16 Bemerkungen des Rechnungshofs zu verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung.
👥 Wer ist betroffen?
Die Landesregierung Hessen, das Hessische Parlament (Landtag), betroffene Behörden und Institutionen (Polizei, Gerichte, Kultureinrichtungen, Hochschulen), sowie Bürger in Bezug auf öffentliche Dienste und Steuergelder.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, die Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung 2023 zu entlasten. Zusätzlich werden zu 16 spezifischen Bemerkungen konkrete Beschlüsse empfohlen, darunter Aufträge an verschiedene Ministerien, Sachstandsberichte vorzulegen, sowie Maßnahmen zu implementieren (z.B. zur Korruptionsprävention, Vergaberecht, digitale Projekte, Sportförderung, Gerichtsvollzieherwesen).
🔎 Kernergebnisse
Die Beschlussempfehlungen lassen sich in drei Kategorien einteilen: (1) Bemerkungen, von denen zustimmend Kenntnis genommen wird (einstimmig); (2) eine Bemerkung (Nr. 1), von der abschließend Kenntnis genommen wird (CDU/SPD/Grüne gegen AfD, FDP Enthaltung); (3) Bemerkungen mit konkreten Berichtaufträgen. Zu den wichtigsten Themen gehören: Nassauischer Zentralstudienfonds (Aufsichtsmängel), Gerichtsvollzieherwesen (IT-Ausstattung und Korruptionsprävention), Universitätsklinikum Frankfurt (finanzielle Belastungen), von Behring-Röntgen-Stiftung (Mittelverwendung), Amt für Denkmalpflege (Personalmangel). Mehrere Ministerien erhalten Aufträge für Berichte mit Fristen bis Juni bis Oktober 2026.