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✅ Drucksache 21/5082

26. August 2026Dokument 21/5082 · WP 21Hessen
Roman Bausch, Bernd Erich Vohl
Haushaltsrechnung 2023HaushaltsausschussRechnungshofEntlastungFinanzcontrolling
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags befasst sich mit der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023. Das Dokument enthält eine Beschlussempfehlung und einen Bericht zur Haushaltsrechnung sowie die Bewertung von 16 Bemerkungen des Rechnungshofs zu verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesregierung Hessen, das Hessische Parlament (Landtag), betroffene Behörden und Institutionen (Polizei, Gerichte, Kultureinrichtungen, Hochschulen), sowie Bürger in Bezug auf öffentliche Dienste und Steuergelder.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, die Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung 2023 zu entlasten. Zusätzlich werden zu 16 spezifischen Bemerkungen konkrete Beschlüsse empfohlen, darunter Aufträge an verschiedene Ministerien, Sachstandsberichte vorzulegen, sowie Maßnahmen zu implementieren (z.B. zur Korruptionsprävention, Vergaberecht, digitale Projekte, Sportförderung, Gerichtsvollzieherwesen).

🔎 Kernergebnisse

Die Beschlussempfehlungen lassen sich in drei Kategorien einteilen: (1) Bemerkungen, von denen zustimmend Kenntnis genommen wird (einstimmig); (2) eine Bemerkung (Nr. 1), von der abschließend Kenntnis genommen wird (CDU/SPD/Grüne gegen AfD, FDP Enthaltung); (3) Bemerkungen mit konkreten Berichtaufträgen. Zu den wichtigsten Themen gehören: Nassauischer Zentralstudienfonds (Aufsichtsmängel), Gerichtsvollzieherwesen (IT-Ausstattung und Korruptionsprävention), Universitätsklinikum Frankfurt (finanzielle Belastungen), von Behring-Röntgen-Stiftung (Mittelverwendung), Amt für Denkmalpflege (Personalmangel). Mehrere Ministerien erhalten Aufträge für Berichte mit Fristen bis Juni bis Oktober 2026.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5082, Wahlperiode 21, eingereicht 26. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.