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HessenBeschlussempfehlungFreie Demokraten

✅ Beschlussempfehlung: Cum-Ex und Cum-Cum konsequent aufarbeiten

26. August 2026Dokument 21/5083 · WP 21Hessen
Cum-ExCum-CumSteuervermeidungHaushaltsausschussFinanzkriminalität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu einem Antrag der Fraktion der Freien Demokraten. Der Antrag fordert die konsequente rechtliche Aufarbeitung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften. Diese sind komplexe Steuervermeidungsstrukturen, bei denen Finanzhändler durch geschicktes Trennen und Zusammenführen von Dividenden-Anspruchsrechten wiederholte Steuererleichterungen erreichten, obwohl diese nicht rechtmäßig waren. Das Ziel des Antrags ist, diese Fälle aufzuarbeiten, um den Rechtsstaat zu stärken und Steuergelder zu sichern.

👥 Wer ist betroffen?

Der Hessische Staat und Steuerzahler (durch entgangene Einnahmen und Fragen der Steuergerechtigkeit), sowie Banken und Finanzmarktakteure, die an diesen Strukturen beteiligt waren oder von ihnen profitierten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion der Freien Demokraten fordert konkret: Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte konsequent aufarbeiten, den Rechtsstaat stärken und Steuergelder sichern. Dies bedeutet in der Praxis: Rechtliche Verfolgung der Verantwortlichen, Aufklärung aller Fälle und Rückforderung unrechtmäßig ausgezahlter Steuerrückerstattungen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum EINSTIMMIG, den Antrag ABZULEHNEN. Bei der Abstimmung zeigt sich ein klares Koalitions-gegen-Oppositions-Muster: CDU und SPD (Koalition) stimmten gegen den Antrag, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten (Opposition) dafür stimmten. Das Dokument enthält keine detaillierten Begründungen oder Debatten-Inhalte.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5083, Wahlperiode 21, eingereicht 26. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.