❓ Resilienz des Frankfurter Osthafens bei Niedrigwasser
📋 Worum geht es?
Der Frankfurter Osthafen ist ein wichtiger trimodaler Umschlag- und Gewerbestandort für die Versorgung des Rhein-Main-Gebiets. Im Sommer 2026 führte extreme Niedrigwasserlage zu erheblichen Problemen: Am 20. August 2026 befanden sich keine Frachtschiffe mehr im Osthafenbecken, was ein Vertreter von Contargo als extremste Niedrigwasserlage seiner 29-jährigen Berufserfahrung bezeichnete. Erwartete Güterzüge aus Hamburg fielen aus. Dies führte zu steigenden Transportkosten, belasteten Lieferketten und Investitionsbedarf bei der Verkehrsinfrastruktur.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet, die auf Binnenschifffahrt und trimodale Logistik angewiesen sind, insbesondere der Frankfurter Osthafen selbst, Logistik- und Hafenunternehmen wie Contargo, die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger sowie Transportunternehmen und Industriebetriebe in der Region.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen an die Landesregierung: (1) Erkenntnisse zu wirtschaftlichen Schäden hessischer Unternehmen; (2) Auswirkungen auf Umschlagmengen des Osthafens; (3) verfügbare Schienenkapazitäten für Ersatzverkehre; (4) Engpässe im hessischen Schienennetz; (5) verfügbare Straßentransportkapazitäten; (6) Bewertung der bisherigen Lkw-Fahrverbot-Ausnahmen; (7) Vorsorgemaßnahmen für künftige Niedrigwasserperioden; (8) Investitionsprojekte für flexible Umschlagkapazitäten; (9) landespolitische Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung des Osthafens; (10) Anliegen Hessens für die bundesweite Task Force 'Niedrigwasser'.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Dokumentierte Fakten: Am 20. August 2026 keine Frachtschiffe im Osthafenbecken; extremste Niedrigwasserlage nach 29 Jahren Erfahrung bei Contargo; Ausfall erwarteter Güterzüge aus Hamburg; Warnung der Industrie- und Handelskammer sowie Hafenanliegern bereits im August vor steigenden Kosten und belasteten Lieferketten; Bestätigung durch das Hessische Wirtschaftsministerium, dass zusätzliche Schienenkapazitäten derzeit begrenzt verfügbar sind; kurzfristige Maßnahme: Befreiung niedrigwasserbedingter Lkw-Ersatzverkehre vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot (befristet bis 31. August 2026).