Zurück zur Übersicht
HessenBeschlussempfehlungAfD

✅ Gesetz zur Aufhebung des Hessischen Klimagesetzes

21. September 2026Dokument 21/5091 · WP 21Hessen
KlimagesetzAufhebungKlimapolitik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Umwelt (federführend) und des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (beteiligt) zu einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/3722) zielt darauf ab, das Hessische Klimagesetz aufzuheben und damit die gesetzliche Grundlage für die Klimapolitik in Hessen zu streichen.

👥 Wer ist betroffen?

Das Klimagesetz und seine potenzielle Aufhebung würden alle Bereiche der hessischen Gesellschaft betreffen: Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Industrie, Umweltschutz und die Gesamtbevölkerung Hessens. Besonders betroffen sind Unternehmen im Energiesektor, die Landwirtschaft sowie Umwelt- und Klimaschutzverbände.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion schlägt vor, das Hessische Klimagesetz aufzuheben und damit die gesetzlichen Verpflichtungen und Regelungen zum Klimaschutz in Hessen zu streichen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt dem Plenum (mit Stimmen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten gegen die AfD), den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. Der federführende Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat sich am 16. April 2026 ebenfalls für die Ablehnung ausgesprochen. Der Gesetzentwurf wurde am 17. März 2026 überwiesen und am 27. August 2026 abschließend beraten.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5091, Wahlperiode 21

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.