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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Versorgungsrücklagen der hessischen Kommunen – Aktienquote, Bestand und Aufsichtspraxis

26. August 2026Dokument 21/5093 · WP 21Hessen
Marion Schardt-Sauer
VersorgungsrücklagenAktienquoteKommunale GeldanlageAltersvorsorgeDemografischer Wandel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, ob hessische Kommunen bei der Anlage ihrer Versorgungsrücklagen an eine 30%-Grenze für Aktienanlangen gebunden sind, die in den aufsichtlichen Hinweisen zu kommunalen Geldanlagen festgelegt ist. Hintergrund ist der demografische Wandel, der durch höhere Renditen aus breit gestreuten Sachwertinvestitionen kompensiert werden soll. Das Dokument wirft auf, dass das Land Hessen selbst sein Sondervermögen zur Versorgungsrücklage mit einer Aktienquote von etwa 47% anlegt, während Kommunen möglicherweise auf 30% beschränkt sind. Zusätzlich steigt der Umlagesatz der Versorgungskasse Nassau auf 44% im Jahr 2030.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind alle hessischen Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden), die nach § 12 Abs. 1 HVersRücklG eine Versorgungsrücklage bilden müssen. Mittelbar betroffen sind deren Mitglieder und Rentner sowie Bürgern durch potenzielle höhere Kommunalabgaben bei unzureichender Rendite der Rücklagen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt folgende Fragen an die Landesregierung: (1) Wird die 30%-Grenze auf kommunale Versorgungsrücklagen angewendet? (2) Auf welcher rechtlichen Grundlage? (3) Wie hoch war die Aktienquote des Landesvermögens am 31.12.2025? (4) Plant die Landesregierung, die aufsichtlichen Hinweise zu klären? (5-8) Wie viele Kommunen haben eine Rücklage gebildet, in welcher Gesamthöhe, wie entwickelte sich dies 2016-2025, und warum bilden manche Kommunen die Rücklage nicht? (9) Wie hoch wird der Umlagesatz der Versorgungskasse Nassau 2030 sein? (10) Ist der Rechnungszins von 6% sachgerecht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Dem Dokument zu entnehmen sind jedoch folgende konkrete Informationen: Das Land Hessen legt sein Sondervermögen zur Versorgungsrücklage mit einer Aktienquote von etwa 47% an. Dieses Sondervermögen hatte zum 31. Dezember 2025 ein Volumen von rund 7,02 Milliarden Euro. Die Versorgungskasse Nassau erhöht ihren Umlagesatz planmäßig von derzeit 41,75% auf 44% im Jahr 2030. Nach § 12 Abs. 1 HVersRücklG sind alle Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden zur Bildung einer Versorgungsrücklage verpflichtet.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5093, Wahlperiode 21, eingereicht 26. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.