❓ Drucksache 21/5094
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Einführung einer Steuer oder Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Seit Februar 2026 hat sich die Position der Bundesregierung mehrfach geändert: vom expliziten Ausschluss über verschiedene Modelle bis zur aktuellen Planung einer Steuer ab 2027/2028. Besonders umstritten ist die Frage, ob auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen erfasst werden sollen. Da es sich um ein Bundesgesetz handeln würde, muss der Bundesrat beteiligt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Landesregierung und Landtag (Träger der Bundesratsposition), hessische Bürger als Konsumenten, Getränkehersteller und Einzelhandel in Hessen, Bundesregierung und andere Bundesländer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Sieben konkrete Fragen zur: (1) internen Abstimmung der Ablehnung durch Ministerpräsident Rhein; (2) grundsätzlichen Position der Landesregierung und Bedingungen für Unterstützung; (3) gesundheits-, finanz-, verbraucher- und wirtschaftspolitischen Erwägungen; (4) Vor- und Nachteilen von Steuer gegenüber Abgabe; (5) Bewertung des Modells der Finanzkommission Gesundheit; (6) bisherige Positionierungen gegenüber Bundesregierung, anderen Ländern oder Bundesrat; (7) geplante Position im Bundesratsverfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antworten der Regierung liegen noch nicht vor. Das Dokument dokumentiert jedoch die Chronologie der Bundespolitik: Bundesfinanzministerium lehnte Zuckersteuer ab (18.2.2026), Finanzkommission Gesundheit empfahl gestaffelte Steuer (30.3.2026), Bundesregierung kündigte Abgabe ab 2028 an (29.4.2026), später Steuer ab 2027/2028. Eckpunktepapier vom 25.8.2026 sah auch zuckerfreie Getränke vor, wurde aber am 26.8.2026 verworfen. Ministerpräsident Rhein lehnt weitere Lebensmittelsteuern ab.