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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Hungerstreiks in hessischen Justizvollzugsanstalten – Häufigkeit, Dauer, Maßnahmen und medizinische Interventionen

27. August 2026Dokument 21/5098 · WP 21Hessen
Katrin Schleenbecker, Lara Klaes
HungerstreikJustizvollzugsanstaltGefangeneZwangsernährungmedizinische Interventionen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit Hungerstreiks in hessischen Justizvollzugsanstalten. Sie untersucht das Ausmaß dieses Phänomens in den letzten fünf Jahren (2021–2026) und fragt nach der Art und Häufigkeit von Maßnahmen, die Justizvollzugsanstalten zur Reaktion auf Hungerstreiks ergreifen. Ein besonderer Fokus liegt auf medizinischen Interventionen, einschließlich möglicher Zwangsernährungen.

👥 Wer ist betroffen?

Gefangene in hessischen Justizvollzugsanstalten, Personal und Betreiber von Justizvollzugsanstalten, Hessische Landesregierung

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt fünf konkrete Fragen: (1) Wie oft wurden Hungerstreiks angekündigt pro Jahr und Anstalt? (2) Wie oft begannen tatsächliche Hungerstreiks? (3) Wie lange dauerten diese durchschnittlich und wie war die Spannweite? (4) Welche Maßnahmen ergriff die Justizvollzugsanstalt zur Beendigung der Streiks? (5) Wie oft wurden medizinische Maßnahmen wie Zwangsernährung, ärztliche Überwachung oder Krankenhausaufenthalte durchgeführt? Die Anfragenden fordern eine Differenzierung nach Justizvollzugsanstalt und Jahr.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Kleine Anfrage richtet fünf detaillierte Fragen an die Landesregierung und fordert die Bereitstellung von statistischen Daten, differenziert nach Anstalten und Jahresverlauf für den Zeitraum 2021–2026.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5098, Wahlperiode 21, eingereicht 27. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.