❓ Wohnraumförderung für Auszubildende in Hessen – Bedarfsermittlung und Förderkriterien
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende in Hessen. Der Fragesteller betont, dass ausreichender und erschwinglicher Wohnraum – besonders in Ballungsräumen und an zentralen Ausbildungsstandorten – entscheidend ist, damit junge Menschen Ausbildungsplätze annehmen können. Neben dauerhaftem Wohnraum benötigen Auszubildende oft auch kurzfristige Unterbringung während Blockunterrichts oder überbetrieblicher Lehrgänge. Die Landesregierung verfolgt ambitionierte Ziele: ein Landesprogramm ‚Azubi-Wohnen', Förderung von Azubi-Wohnheimen und Prüfung eines ‚Azubiwerks Hessen'. Ein konkretes Projekt ist der Azubi-Campus Main-Kinzig-Kreis mit 151 geplanten Wohnplätzen.
👥 Wer ist betroffen?
Auszubildende in Hessen, Berufsschulen und Standorte überbetrieblicher Bildungsstätten, Landkreise und kreisfreie Städte, Wirtschaft und Unternehmen mit Ausbildungsplätzen, Landesregierung als Förderinstanz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt zehn detaillierte Fragen: (1) Welche Datengrundlagen nutzt die Landesregierung zur Bedarfsermittlung? (2) Für welche Standorte ist ein nicht gedeckter Bedarf nachgewiesen? (3) Wie unterscheidet die Landesregierung zwischen dauerhaftem und temporärem Wohnbedarf? (4) Nach welchen Kriterien werden Fördervorhaben bewertet und priorisiert? (5) Welche Bedarfsannahmen rechtfertigten die Förderung des Azubi-Campus Main-Kinzig-Kreis? (6) Lagen bei bewilligten Vorhaben quantifizierte Bedarfsprognosen vor? (7) Welcher Anteil der 2026–2027-Mittel kommt tatsächlich Auszubildenden zugute? (8) Welche Vorhaben wurden nicht realisiert oder reduziert? (9) Wo behinderten fehlende Trägerstrukturen Projekte? (10) Bei welchen Vorhaben besteht Auslastungsrisiko?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Kleine Anfrage. Die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Die Anfrage zielt auf Transparenz über die Datengrundlagen, Förderlogik und tatsächliche Umsetzung ab – insbesondere ob die ehrgeizigen Ziele der Landesregierung auf ausreichenden Daten basieren und Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden.