❓ Drucksache 21/5109
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Überprüfung der hessischen Förderung für Computerspiel-Entwickler. Das Land unterstützt seit 2021 über das Programm "HESSEN serious GAME" kleine und mittlere Unternehmen, Gründer und Hochschulabsolventen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 60% der förderfähigen Kosten. Der Koalitionsvertrag sieht eine Ausweitung dieses Programms vor. Der Fragesteller kritisiert, dass bislang keine zusammenhängende Bilanz über den tatsächlichen Erfolg der Förderung, die Marktreife der Produkte und die wirtschaftlichen Wirkungen vorliegt.
👥 Wer ist betroffen?
Gamesunternehmen und Spieleentwickler in Hessen (kleine und mittlere Unternehmen, Gründer, Hochschulabsolventen); Landesregierung Hessen; Beschäftigte in der Spielebranche; Steuerzahler des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller verlangt detaillierte Informationen zu: (1) Status geförderten Vorhaben (abgeschlossen, laufend, unterbrochen, abgebrochen); (2) Entwicklung der Unternehmensstatuse (Weiterbetrieb, Sitzverlagerung, Liquidation, Insolvenz); (3) kommerzielle Veröffentlichungen aus geförderten Projekten; (4) erzielte Umsatzerlöse; (5) Beschäftigtenzahlentwicklung; (6) private und öffentliche Anschlussfinanzierungen; (7) messbare Zielgrößen zur Erfolgsbeurteilung; (8-9) Bewertung eines revolverendes Fördermodells mit erfolgsabhängigen Rückflüssen; (10) Kosten-Nutzen-Bilanz der Gamescom-Auftritte 2024–2026.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten Sascha Herr. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Dem Text zufolge gab es frühere Antworten in den Drucksachen 21/199, 21/929 und 21/1542, die Auskunft über Förderprogramme, Antragszahlen und bewilligte Mittel gaben, aber eine zusammenhängende Gesamtbilanz zu Marktreife, wirtschaftlichen Wirkungen und Erfolgskriterien fehle bislang. Das Programm "HESSEN serious GAME" läuft seit 2021, fördert bis zu 60% der Kosten nicht rückzahlbar und wird durch Präsentationsmöglichkeiten auf der Gamescom ergänzt.