❓ Kleine Anfrage zum Förderprogramm Hessen schmecken – Zuständigkeiten, Transparenz und Verfahrensabläufe
📋 Worum geht es?
Das Förderprogramm "Hessen schmecken" ist ein Förderprogramm der hessischen Landesregierung für Antragsteller in der Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft. Nach Informationen des Programmflyers umfasst das Antragsverfahren mehrere aufeinanderfolgende Schritte wie Förderberatung, Konkretisierung der Projektidee, Vorbereitung der Antragsunterlagen und formale Antragstellung. Antragsteller müssen umfangreiche Unterlagen wie Businessplan, Kosten- und Finanzierungsplan einreichen. Das Programm wird von mehreren Stellen betreut: Hessen Agentur, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), Ministerium, MGH Gutes aus Hessen und WIBank.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Unternehmen und Antragsteller im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft, die Förderung im Programm "Hessen schmecken" beantragen möchten. Darüber hinaus sind die durchführenden Behörden und Stellen betroffen: Hessen Agentur, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, das zuständige Ministerium, MGH Gutes aus Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen zur Landesregierung: (1) Welche Stellen sind für Erstberatung, Zuordnung, fachliche Bewertung, Antragsannahme, Antragsprüfung, Bewilligung und Einstufung als "Projekt von besonderem Landesinteresse" zuständig? (2) Welche fachliche Qualifikation hat die Hessen Agentur neben LLH und MGH? (3) Wie viele Förderanträge wurden eingereicht (aufgeschlüsselt nach Eingangsdatum, Fördersumme und Bearbeitungsstand)? (4) Wie stellt die Regierung sicher, dass bei fehlender Förderfähigkeit auf alternative Programme hingewiesen wird? (5) Nach welchen Kriterien wird ein Vorhaben als "Projekt von besonderem Landesinteresse" eingestuft? (6) Wann wurde die Förderrichtlinie vollständig veröffentlicht? (7) Ab wann konnten Anträge elektronisch über das LaWiLe-Portal eingereicht werden? (8) Welche konkreten Daten hat es bei einem am 22. Mai 2026 bewilligten Vorhaben gegeben? (9) Welche Behörde hat den Förderbescheid vom 22. Mai 2026 erlassen? (10) Wurden Entwürfe und Informationen einzelnen Unternehmen oder Dritten vor der öffentlichen Bereitstellung zugänglich gemacht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Aus der Vorbererkung wird deutlich, dass es in der Praxis zu Verwirrugen zwischen den verschiedenen zuständigen Stellen gekommen ist und Antragsteller zwischen verschiedenen Stellen verwiesen worden sein sollen. Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Verantwortlichkeiten, die zeitlichen Abläufe, die Anzahl eingegangener Anträge und mögliche bevorzugte Behandlungen (Vorab-Zugänge zu Informationen) zu schaffen.