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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Interessenskonflikte und Transparenzmängel beim Frankfurter Projekt "Democracy Ambassadors"

31. August 2026Dokument 21/5116 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
InteressenkonfliktDemokratieförderungTransparenzKommunalaufsichtAusländerbeirat
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Frankfurter Projekt "Democracy Ambassadors" wurde 2025 gemeinsam vom Ausländerbeirat (KAV) und der Volkshochschule Frankfurt durchgeführt. Zwölf junge Menschen wurden ausgewählt und nahmen an einer Bildungsreise nach Uppsala teil. Die Kleine Anfrage wirft Fragen zu Transparenz, Interessenskonflikten und der rechtlichen Grundlage der Beteiligung auf, insbesondere weil zwischen Auswahlgremium und einigen Teilnehmern personelle und institutionelle Verbindungen bestanden.

👥 Wer ist betroffen?

Ausländerbeirat Frankfurt, Volkshochschule Frankfurt, Stadt Frankfurt am Main, Teilnehmer des Projekts "Democracy Ambassadors", migrantische Jugendliche, Frankfurter Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt 10 konkrete Fragen: (1) Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer, (2) Beschlussgrundlage der KAV, (3) kommunalrechtliche Grundlage für die Teilnahme des KAV-Vorsitzenden, (4) Unterlagen zur Auswahlentscheidung einzelner Teilnehmer, (5) Einhaltung von Interessenskonfliktvorgaben der Hessischen Gemeindeordnung, (6) Begründung für die Auswahl einer bereits bekannten Mandatsträgerin, (7) Haushaltsrechtliche Ermächtigung der KAV-Ausgaben, (8) Verknüpfung der Uppsala-Reise mit einer parallel stattfindenden Studienreise nach Norsborg, (9) Zuordnung des Aufenthalts in Norsborg zum genehmigten Projektzweck, (10) Kommunalaufsichtliche Maßnahmen des Innenministeriums.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Minister des Innern (Prof. Dr. Roman Poseck, Antwort vom 4. September 2026) weist auf folgende Punkte hin: Das Projekt wird von dem privaten Verein "Europa Union Frankfurt e.V." getragen, weshalb keine kommunalaufsichtliche Beurteilung zuständig ist. Die dargestellten Sachverhalte betreffen im Wesentlichen interne Vorgänge der Frankfurter Stadtverwaltung. Die Kommunalaufsicht ist keine allgemeine Innenrevision und führt keine flächendeckende Kontrolle durch. Die zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt sind verantwortlich für die Beurteilung. Die angesprochenen Umstände begründen keinen festgestellten Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften, weshalb kein Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten bestand.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5116, Wahlperiode 21, eingereicht 31. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.