❓ EU-Rückkehrverordnung – Vorbereitung Hessens auf neue Aufgaben
📋 Worum geht es?
Die Europäische Kommission hat am 11. März 2025 einen Vorschlag für eine neue EU-Rückkehrverordnung vorgelegt, die die bisherige Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG ablösen soll. Diese Verordnung regelt die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der Europäischen Union aufhalten. Das Europäische Parlament nahm am 17. Juni 2026 seine Position an; die förmliche Annahme durch den Rat steht noch aus. Nach aktuellem Stand wird die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, wobei einige Bestimmungen sofort gelten sollen, während andere erst nach zwölf Monaten anwendbar werden.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Landesregierung, Ausländerbehörden in Hessen, Justizeinrichtungen (für Abschiebungshaft), Sicherheitsbehörden, nachgeordnete Landesbehörden, Personen in Abschiebungsverfahren
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion stellt neun Fragen an die Hessische Landesregierung: (1) Welche neuen Aufgaben und Zuständigkeiten werden Hessen durch die Verordnung zugewiesen, welche entfallen? (2) Welche bestehenden Aufgaben verändern sich inhaltlich oder organisatorisch? (3) Hat der Bund Handlungshinweise zur Umsetzung gegeben? (4) Wurden nachgeordnete Behörden informiert und auf Umsetzung vorbereitet? (5) Welche Regelungen gelten unmittelbar, welche erst nach 12 Monaten? (6) Welche Umsetzungsmaßnahmen hat die Landesregierung bereits eingeleitet? (7) Welcher zusätzliche personelle, organisatorische, technische oder infrastrukturelle Bedarf entsteht? (8) Wie bewertet die Landesregierung die erweiterten Möglichkeiten zur Abschiebungshaft nach den Artikeln 29 und 30? (9) Welche Auswirkungen hat die mögliche Verlängerung der Abschiebungshaft auf bis zu 24 Monate auf Haftkapazitäten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antwort der Hessischen Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument präsentiert die Begründung durch eine Vorbemerkung, die den legislativen Prozess der EU-Rückkehrverordnung seit 2018 nachzeichnet und auf die geplante Inkrafttretung hinweist.