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HessenAntragCDUSPD

📝 Legalistischen Islamismus bekämpfen – Verfassungsfeinde weder fördern noch legitimieren

1. September 2026Dokument 21/5123 · WP 21Hessen
IslamismusVerfassungsschutzVereinsverbotExtremismusRechtsstaatlichkeit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag behandelt die Bedrohung legalistischer islamistischer Bestrebungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Landtag soll anerkennen, dass neben gewaltorientierten auch legalistische islamistische Organisationen – besonders aus dem Spektrum der Muslimbruderschaft – eine Gefahr darstellen, auch wenn sie gesellschaftlich anschlussfähig wirken und ihre Ziele ohne offene Gewaltorientierung langfristig verfolgen. Der Antrag betont die klare Unterscheidung zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als extremistischer politischer Ideologie.

👥 Wer ist betroffen?

Der Hessische Landtag, das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, die hessische Öffentlichkeit sowie die Organisationen 'Muslim Interaktiv' und 'Realität Islam', gegen die bereits Ermittlungen oder Verbote eingeleitet wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Antrag fordert: (1) Anerkennung legalistischer islamistischer Bestrebungen als Gefahr für die Grundordnung; (2) Klare Benennung und Bekämpfung mit Mitteln des Rechtsstaats; (3) Unterstützung der Arbeit des Verfassungsschutzes bei legalistischen Bestrebungen; (4) Nutzung von Vereinsverboten zur Beschränkung von Organisationsstrukturen und finanziellen Möglichkeiten; (5) Sicherung, dass Verfassungsfeinde weder staatlich unterstützt noch durch Kooperationen legitimiert werden; (6) Berücksichtigung von Behördenergebnissen bei Förder-, Kooperations- und Vertragsentscheidungen; (7) Warnung vor neuen zentralen Datensammlungen ohne nachgewiesenen Mehrwert und tragfähige Rechtsgrundlage.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag verweist auf konkrete bereits umgesetzte Maßnahmen: Hessischer Beitrag zum Verbot der Organisation 'Muslim Interaktiv' sowie vereinsrechtliche Ermittlungen gegen 'Realität Islam'. Vereinsverbote werden als wirksames Instrument zur Einschränkung von Organisationsstrukturen und Netzwerken benannt. Der Antrag betont, dass Einzelfallprüfung maßgeblich bleibt und dass religiöse Ausrichtung, einzelne Kontakte oder zugeschriebene Nähe allein nicht für einen Ausschluss von staatlicher Unterstützung ausreichen. Neue Datensammlungen sollen nur bei nachgewiesenem Mehrwert erfolgen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5123, Wahlperiode 21, eingereicht 1. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.