📄 Drucksache 21/5124
📋 Worum geht es?
Der Antrag behandelt die Balance zwischen Transparenz und Vertrauen in der staatlichen Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Der Landtag würdigt das vielfältige Engagement von Vereinen, Stiftungen und anderen Organisationen als unverzichtbar für Zusammenhalt und Demokratie. Gleichzeitig wird gefordert, dass öffentliche Mittel transparent und nachvollziehbar verwendet werden müssen, ohne die Zivilgesellschaft pauschal unter Verdacht zu stellen.
👥 Wer ist betroffen?
Vereine, Stiftungen und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die staatliche Förderung erhalten, insbesondere in den Bereichen Demokratieförderung, Extremismusprävention und politische Bildung. Auch Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht auf Information über Finanzierung von politischen Kampagnen und geförderten Organisationen haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert: (1) Unterstützung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung; (2) Verzicht auf pauschale Registrierungspflicht für NGOs; (3) Transparenz über Förderzweck, Fördersumme und Förderzeitraum sowie gegebenenfalls Letztempfänger; (4) Beachtung von Datenschutz und angemessenen Bagatellgrenzen; (5) Keine allgemeine politische Neutralitätspflicht für Zuwendungsempfänger außerhalb des geförderten Projekts.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument listet fünf Beschlusspunkte: Der Landtag würdigt zivilgesellschaftliches Engagement und unterstützt transparente, aber nicht pauschale Förderung ohne unnötige Bürokratie. Zuwendungen dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden, bleiben aber nicht mit allgemeiner politischer Neutralitätspflicht verknüpft. Geförderte Organisationen bleiben Träger der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Landtag lehnt eine pauschale Registrierung aller staatlich geförderten NGOs ab und kritisiert den rechtlich unbestimmten NGO-Begriff sowie unterschiedslose Veröffentlichungspflichten als weder zielgenau noch verhältnismäßig.