❓ Grundsicherung und Haftbefehle: Informationsaustausch zwischen Behörden
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, ob und wie Hessen den Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden und den 26 hessischen Jobcentern (16 kommunale und 10 gemeinsame Einrichtungen) optimieren kann. Kern ist die Problematik: Personen mit offenen Haftbefehlen beziehen teilweise gleichzeitig Leistungen der Grundsicherung nach SGB II. Ein bloßer Datenbanktreffer allein sei zu undifferenziert und könne nicht unterscheiden, welche Art von Haftbefehl vorliegt und welche leistungsrechtlichen Folgen daraus entstehen sollen. Die Anfragenden verweisen auf erfolgreiche Zusammenarbeit während einer Einsatzwoche gegen Sozialkriminalität (29. Juni bis 5. Juli 2026).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind: die 16 kommunalen Jobcenter und 10 gemeinsamen Einrichtungen in Hessen, Leistungsempfänger nach SGB II (Grundsicherung), hessische Polizeibehörden sowie Personen mit offenen Haftbefehlen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfragenden stellen 10 konkrete Fragen: (1) Anzahl offener Haftbefehle am 31. August 2026; (2) wie viele gesuchte Personen Grundsicherung beziehen; (3) bekannte Fälle seit Januar 2025; (4) wie Haftbefehlstreffer an Jobcenter übermittelt werden; (5) welche technische Schnittstelle für automatisierten Abgleich existiert; (6) erforderliche Rechtsgrundlagen; (7) Zeitplan für technische Umsetzung bei kommunalen Jobcentern; (8) Pläne für gemeinsame Einrichtungen; (9) welche Haftbefehlsarten einen Treffer auslösen sollten; (10) wie automatischer Leistungsentzug verhindert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Anfragenden; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf folgende faktische Grundlage: Eine hessenweite Einsatzwoche gegen Sozialkriminalität fand vom 29. Juni bis 5. Juli 2026 unter Koordination des Hessischen Landeskriminalamts statt, bei der Strafverfolgungsbehörden und Jobcenter kooperiert haben.