📝 Änderungsantrag zur Erweiterung und Erhöhung der Leistungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen. Die AfD-Fraktion fordert, zentrale Anliegen des Blinden- und Sehbehindertenbunds Hessen umzusetzen, die die Landesregierung bislang abgelehnt hat. Es geht um die finanzielle Unterstützung von blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Menschen durch Erhöhung der Blindengeldleistungen und Erweiterung des leistungsberechtigten Personenkreises.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Sinnesbehinderungen: Blinde Menschen, Blinden Gleichgestellte (mit Sehschärfe bis 1/50), hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen (mit Sehschärfe bis 1/20) sowie sehbehinderte Menschen mit Sehschärfe bis 1/10. Dies betrifft auch Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Änderungsantrag fordert konkret: (1) Erweiterung des leistungsberechtigten Personenkreises um sehbehinderte Menschen mit einer Sehschärfe von höchstens 1/10; (2) Anhebung des Blindengeldes für blinde Menschen und Blinden Gleichgestellte von 86 Prozent auf 100 Prozent der Blindenhilfe, unabhängig vom Alter; (3) Erhöhung der Leistung für hochgradig Sehbehinderte von 30 auf 40 Prozent; (4) Einführung von 20 Prozent Leistung für die neu aufgenommene Gruppe; (5) Streichung der bisherigen Befristung bis 2033 und Umwandlung in unbefristete Regelung.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält zwar sachgerechte Klarstellungen zur Zweckbestimmung und Vermeidung von Anrechnung auf andere Sozialleistungen. Der Änderungsantrag zeigt jedoch, dass der Blinden- und Sehbehindertenbund zentrale leistungsrechtliche Forderungen gestellt hat, die die Landesregierung im Gesetztentwurf selbst anführt, aber nicht umsetzt. Die Begründung nennt die Haushaltslage als Grund für die Ablehnung. Die AfD argumentiert, dass blindheitsbedingte Aufwendungen für Mobilität, Hilfsmittel, Assistenz und soziale Teilhabe bereits im Kindes- und Jugendalter entstehen.