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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 21/5133

2. September 2026Dokument 21/5133 · WP 21Hessen
Robert Lambrou, Volker Richter, Gerhard Bärsch, Arno Enners, Sandra Weegels, Pascal Schleich, Christian Rohde, Bernd Erich Vohl
VermögensprüfungUkrainische GeflüchteteSGB IIJobcenterFachaufsicht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der praktischen Umsetzung der Vermögensprüfung bei ukrainischen Staatsangehörigen, die in Hessen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Nach Angaben der Landesregierung waren es im Dezember 2025 insgesamt 55.264 Personen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat in einem Erlass vom 4. März 2022 geregelt, dass von einer fehlenden Zugriffsmöglichkeit auf in der Ukraine bestehendes Vermögen auszugehen ist. Die Kleine Anfrage zielt darauf ab zu klären, wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und ob es Unterschiede in der Handhabung zwischen den verschiedenen Jobcenter-Trägern gibt.

👥 Wer ist betroffen?

55.264 ukrainische Staatsangehörige mit SGB II-Leistungsbezug in Hessen; 27 hessische Jobcenter (16 zugelassene kommunale Träger und 11 gemeinsame Einrichtungen); Regierungspräsidien in ihrer Fachaufsichtsfunktion; Hessisches Ministerium für Soziales und Integration.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion stellt neun Fragen: (1) Wie erfolgt konkret die Prüfung verwertbaren Vermögens bei zkT/Optionskommunen mit Angabe des Prüfablaufs? (2) Hält die Landesregierung an der Regelung des März-2022-Erlasses zur Behandlung in der Ukraine befindlichen Vermögens und von Kraftfahrzeugen fest? (3) Haben sich die zkT seit Juni 2022 an den Maßstäben des Erlasses orientiert? (4) Welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Erlasse und fachlichen Weisungen waren seit Juni 2022 maßgeblich? (5) Wie sind die zkT seit dem Rechtkreiswechsel im Juni 2022 verfahren? (6) Gibt es Unterschiede zwischen zkT und gemeinsamen Einrichtungen bei der Vermögensprüfung? (7) Wie haben Regierungspräsidien die Prüfung überprüft? (8) Wurden Leistungsberechtigte über die neuen Regelungen vom Juli 2026 informiert? (9) In wie vielen Fällen wurde seit Juni 2022 Vermögen berücksichtigt oder eingesetzt – aufgeschlüsselt nach Jahren und Art des Vermögens?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument ist eine Kleine Anfrage und enthält ausschließlich die neun Fragen der AfD-Fraktion. Die Antwort der Hessischen Landesregierung liegt zum Veröffentlichungsdatum nicht vor.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5133, Wahlperiode 21, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.