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HessenAntragFreie Demokraten

📝 Wirksamer Hitzeschutz durch aktive Kühlung: Klimaanlagen als Standard etablieren

2. September 2026Dokument 21/5137 · WP 21Hessen
Dr. Stefan Naas
KlimaanlagenHitzeschutzGebäudekühlungEnergieeffizienzFörderrichtlinien
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag der Freien Demokraten zielt darauf ab, Klimaanlagen und aktive Gebäudekühlung als Standardmaßnahmen in modernen Hitzeschutzkonzepten zu etablieren. Der Antrag begründet dies mit der Feststellung, dass langanhaltende Hitzeperioden eine erhebliche gesundheitliche Belastung darstellen – besonders für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Kinder. Konkret verweist der Antrag auf erhöhte Sterbefallzahlen in Hitzeperioden: In der letzten Juniwoche lagen die Sterbefallzahlen bundesweit 32% über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Der Antrag fordert, dass herkömmliche Maßnahmen wie Verschattung und Dämmung zwar weiterhin wichtig sind, aber nicht mehr ausreichen – Gebäude müssen während langer Hitzeperioden zuverlässig auf gesundheitlich verträgliche Temperaturen gekühlt werden können.

👥 Wer ist betroffen?

Direkt betroffen sind ältere Menschen und Pflegebedürftige, Menschen mit Vorerkrankungen und Kinder. Institutionell betroffen sind Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Gebäude des Landes Hessen. Indirekt betroffen sind hessische Kommunen, deren finanzielle Handlungsfähigkeit bei der Umsetzung solcher Maßnahmen berücksichtigt werden soll, sowie Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

1. Klimaanlagen und andere Formen der aktiven Gebäudekühlung sollen zum selbstverständlichen Bestandteil moderner Hitzeschutzkonzepte werden. 2. Die Landesregierung soll die Kommunalrichtlinie Energie und die kommunale Klimarichtlinie so weiterentwickeln, dass Investitionen in Klimaanlagen und energieeffiziente Anlagen zur aktiven Gebäudekühlung ausdrücklich als förderfähig aufgenommen werden. 3. Förderbedingungen dürfen nicht allein deshalb ausgeschlossen sein, weil zusätzlicher Energiebedarf entsteht. 4. Bestehende Investitions- und Förderprogramme sollen finanziell und strukturell besser ausgestattet werden, um notwendige Investitionen in aktive Kühlung nicht an formalen oder finanziellen Hürden scheitern zu lassen. 5. Die Landesregierung soll ein Investitions- und Umsetzungskonzept zur schrittweisen flächendeckenden Ausstattung landeseigener Gebäude mit aktiver Kühlung vorlegen, mit Priorisierung nach Nutzung und sommerlichen Raumtemperaturen. 6. Hitzeschutzkonzepte im Gesundheits- und Pflegewesen sollen gemeinsam mit Akteuren dieser Bereiche um Maßnahmen der aktiven Kühlung weiterentwickelt werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument enthält die Forderungen der FDP-Fraktion mit folgenden Kerninhalten: Sterbefallzahlen in Hitzeperioden lagen in der letzten Juniwoche bundesweit 32% über dem mittleren Wert der vier Vorjahre. Die Fraktion fordert konkret: (1) Klimaanlagen sollen Standard in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und öffentlichen Gebäuden werden. (2) Kommunalrichtlinie Energie und kommunale Klimarichtlinie müssen energieeffiziente aktive Kühlung ausdrücklich aufnehmen. (3) Förderfähigkeit darf nicht allein deshalb ausgeschlossen sein, weil zusätzlicher Energiebedarf entsteht. (4) Bestehende Investitionsinstrumente sollen vorrangig genutzt und weiterentwickelt werden, besonders kommunale Investitionsinstrumente und Krankenhausinvestitionsförderung. (5) Landeseigene Gebäude sollen schrittweise mit wirksamer aktiver Kühlung ausgestattet werden; bei Neubauten und grundlegenden Sanierungen soll aktive Kühlung von Beginn an berücksichtigt werden. (6) Hitzeschutzkonzepte sollen um aktive Kühlungsmaßnahmen erweitert werden mit klaren Abläufen bei Hitzewarnungen und frühzeitiger Identifikation gefährdeter Personen. Die Begründung erfolgt mündlich.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5137, Wahlperiode 21, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.