❓ Wie zukunftsfest ist die hessische Unterstützung bei unerfülltem Kinderwunsch?
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der staatlichen Unterstützung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch in Hessen. Die Landesregierung fördert derzeit den vierten Behandlungsversuch mittels In-vitro-Fertilisation oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Bislang wurden nach Angaben der Familienministerin über 1.200 Paare auf diese Weise unterstützt. Die Anfrage hinterfragt die langfristige Finanzierbarkeit dieser Förderung und deren Weiterentwicklung, insbesondere angesichts der Abhängigkeit von Bundesmitteln und ihrer eingeschränkten Verfügbarkeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene sind Paare in Hessen mit unerfülltem Kinderwunsch, die sich einer Kinderwunschbehandlung unterziehen möchten; alleinstehende Personen, die von der bisherigen Förderung ausgeschlossen sind; gleichgeschlechtliche Paare (insbesondere männliche Paare); Paare mit trans- oder intergeschlechtlichen Personen, die keine Bundesförderung erhalten; sowie die Hessische Landesregierung und ihre Fördereinrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Auskunft in zehn Punkten: zur Zahl der eingegangenen und bewilligten Anträge für 2026; zur Verfügbarkeit von Bundesmitteln und deren Ausfällen; zu Vorsorgemaßnahmen bei Finanzierungslücken; zur möglichen Kompensation durch Landesmittel; zur Bewertung des Ausschlusses alleinstehender Personen; zu Unterstützungsangeboten für männliche gleichgeschlechtliche Paare; zur Position der Landesregierung zu Leihmutterschaft; und zu geplanten Bundesratsinitiativen zur Modernisierung des Fortpflanzungsmedizinrechts.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Fragesteller; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Folgende Informationen werden genannt: Über 1.200 Paare wurden bislang unterstützt (Stand März 2026); die Förderung ist auf den vierten Behandlungsversuch begrenzt; Voraussetzung ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz in Hessen; alleinstehende Personen sind ausgeschlossen; bei gleichgeschlechtlichen Paaren und Paaren mit trans- oder intergeschlechtlichen Personen wird die Förderung komplett aus Landesmitteln finanziert, da kein Bundesanteil verfügbar ist; Bundesmittel werden nur unter Vorbehalt ausreichender Verfügbarkeit bewilligt.