❓ Auswirkungen der Wiederbesetzungssperre auf die Polizei
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung Hessen hat ein Sparprogramm angekündigt, das bis 2029 rund 1.000 freiwerdende Stellen in der Landesverwaltung nicht wiederzubesetzen soll. Zwar soll der unmittelbare Polizeivollzug ausgenommen sein, jedoch gelten Wiederbesetzungsbeschränkungen weiterhin für Tarifbeschäftigte sowie Verwaltungs- und Unterstützungsbereiche innerhalb der Polizei, wie IT, Technik, Beschaffung, Personalwesen und kriminaltechnische Dienste. Der Fragesteller befürchtet, dass diese Bereiche durch nicht nachbesetzte Stellen in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Tarifbeschäftigte in der hessischen Polizei, Verwaltungs- und Unterstützungspersonal in Polizeibehörden (insbesondere in IT, Technik, Beschaffung, Personalwesen und kriminaltechnischen Diensten), Polizeivollzugsbeamten (indirekt durch Aufgabenverlagerung), Polizeipräsidien in Hessen, Landeskriminalamt, Hessisches Polizeipräsidium für Technik, die Bevölkerung Hessens.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt 10 Fragen: 1) Welche Bereiche/Dienststellen sind betroffen? 2) Wie viele Tarifstellen wurden nicht/teilweise/verzögert nachbesetzt? 3) In welchen Tätigkeitsbereichen besonders? 4) Welche Aufgaben übernehmen jetzt Polizeivollzugsbeamte? 5) Umfang der Bindung durch Verwaltungsaufgaben? 6) Risikobewertung für Einsatzfähigkeit? 7) Auswirkungen auf Streifendienst, Ermittlungen, Prävention? 8) Wie wird verhindert, dass die Ausnahme faktisch unterlaufen wird? 9) Plant die Regierung Ausnahme für notwendige Tarif- und Verwaltungsstellen? 10) Welche Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Der Fragesteller legt jedoch konkrete Bedenken dar: Wiederbesetzungsbeschränkungen gelten für Tarifbeschäftigte und Unterstützungsbereiche der Polizei, diese Bereiche sind zentral für IT, Technik, Beschaffung, Personalwesen und kriminaltechnische Dienste, es besteht Risiko der Aufgabenverlagerung auf Polizeivollzugsbeamte, dies führt zu weniger Zeit für Präsenz, Prävention, Ermittlungen und Einsatzbewältigung.