📄 Drucksache 21/5143
📋 Worum geht es?
Es geht um die Frage, in welchem Umfang militärische, verteidigungs- und sicherheitsrelevante Forschung an hessischen Hochschulen betrieben wird. Der Antrag wurde ausgelöst durch die Debatte an der Universität Kassel über die Überarbeitung ihrer seit 2013 geltenden Zivilklausel, die Forschung auf friedliche und zivile Ziele beschränkt. Anlass ist auch die angekündigte Unterstützung der Landesregierung für Hochschulen bei der Überprüfung von Zivilklauseln im Kontext veränderter europäischer Sicherheitslage.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Hochschulen (insbesondere Universität Kassel und TU Darmstadt), Forschende und Studierende, Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Landesregierung Hessen, sowie Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Berichtsantrag fordert die Landesregierung auf, im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über folgende Punkte umfassend zu berichten: (1) Definitionen militärischer, Verteidigungs- und Dual-Use-Forschung und Kriterien zur Einordnung; (2) alle Zivilklauseln an hessischen Hochschulen mit Wortlaut und Bindungswirkung; (3) Änderungen und Verfahren bei Zivilklauseln seit 2013; (4) konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote der Landesregierung; (5) alle Gespräche zwischen Land und Hochschulen zu diesem Thema; (6) Zahl und Umfang von Forschungsprojekten, die aufgrund von Zivilklauseln nicht zustande kamen; (7) praktische Wirkung von Zivilklauseln auf Forschungsfreiheit und Drittmitteleinwerbung.
🔎 Kernergebnisse
Das Dokument enthält nur die Fragen des Berichtsantrags; die Antworten der Regierung liegen noch nicht vor. Folgende Hintergrundinformationen sind dokumentiert: Universität Kassel hat Zivilklausel seit 2013 in Grundordnung verankert; Entscheidung über Neufassung wurde vom 1. Juli 2026 auf 4. November 2026 verschoben; TU Darmstadt hat eigenes Verfahren mit Ethikkommission zur Bewertung von Forschungsvorhaben; Präsidentin der Universität Kassel erklärte im Juli 2026, dass bislang kein Forschungsprojekt aufgrund der Zivilklausel blockiert wurde; Landesregierung kündigte im Oktober 2025 Dialogprozess mit Hochschulen an.