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HessenKleine Anfrage

❓ Schlagopfer bei Windenergieanlagen: Verluststatistiken und Kontrolldefizite beim Artenschutz

29. August 2026Dokument 21/5149 · WP 21Hessen
Maximilian Müger
WindenergieanlagenArtenschutzRotmilanSchlagopferAbschaltauflagen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage kritisiert, dass die bisherige Antwort der Landesregierung (Drs. 21/4171) nur die Investitionen in Artenschutzmaßnahmen für windenergiesensible Vogelarten beschreibt, nicht aber deren tatsächliche Wirksamkeit dokumentiert. Es geht um die Kontrolle und Durchsetzung von Artenschutzbestimmungen an Windenergieanlagen in Hessen, insbesondere bezüglich Schlagopfern bei Rotmilanen und Schwarzstörchen sowie Fledermäusen.

👥 Wer ist betroffen?

Geschützte Vogelarten (insbesondere Rotmilan und Schwarzstorch) und Fledermäuse in Hessen; Windenergieanlagen-Betreiber; Staatliche Vogelschutzwarte; Behörden der Landesregierung Hessen; Naturschutzorganisationen; Bevölkerung in Windvorranggebieten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fordert durch zehn konkrete Fragen transparente Daten: (1) Zahl verunglückter Vögel an Windenergieanlagen seit 2020 nach Jahr, Art und Landkreis; (2) Zahl verunglückter Fledermäuse im selben Zeitraum; (3) Schätzung der Dunkelziffer nicht gemeldeter Schlagopfer; (4) Absolute Zahl und Anteil der Anlagen mit Fledermaus-Abschaltauflagen; (5) Absolute Zahl und Anteil der Anlagen mit Vogel-Abschaltauflagen; (6) Art der behördlichen Kontrolle dieser Auflagen im laufenden Betrieb; (7) Dokumentierte Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen seit 2020; (8) Pläne für weitere Horstschutzzonen; (9) Haushaltsmittel für das Hilfsprogramm 2026; (10) Erkenntnisse zur Bestandsentwicklung des Rotmilans in den hessischen Windvorranggebieten seit 2020.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Frage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Basierend auf der referenzierten vorherigen Antwort (Drs. 21/4171) waren bekannt: 74 Rotmilan-Horstschutzzonen mit 52,49 Hektar im hessischen Staatswald (2023) und 28 Schwarzstorch-Schutzzonen mit 260 Hektar (2022–2023). Die Landesregierung hatte erklärt, dass Beratungen zur Haushaltsmittelvergabe für 2026 noch nicht abgeschlossen sind und die Rahmenbedingungen für die Fortführung des Programms geprüft würden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/5149, Wahlperiode 21, eingereicht 29. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.