❓ Umgang mit Unregelmäßigkeiten bei der Frankfurter Kommunalwahl 2026
📋 Worum geht es?
Bei der Kommunalwahl in Frankfurt am Main am 15. März 2026 gab es Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Ein Rechtsanwalt erhob Wahleinspruch, der von der Stadtverordnetenversammlung zurückgewiesen wurde. Später wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Verdacht auf Wahlmanipulationen und statistische Auffälligkeiten öffentlich bekannt. Die Stadt Frankfurt beauftragte zur Bearbeitung der damit zusammenhängenden Verfahren eine externe Rechtsanwaltskanzlei aus München. Die Anfrage zielt darauf ab, die Landesregierung zur Bewertung dieses Handelns zu befragen.
👥 Wer ist betroffen?
Stadt Frankfurt am Main und ihre Behörden (Rechtsamt, Stadtverwaltung), Kläger in den Wahlrechtsverfahren, Frankfurter Bürger als Wahlberechtigte, Hessische Landesregierung (Adressat der Anfrage)
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält zehn Fragen zur Überprüfung der Entscheidung zur externen Beauftragung: (1) Sachliche Gründe für die externe Beauftragung, (2) Prüfung einer Prozessvertretung durch das städtische Rechtsamt, (3) Zusätzliche entstehende Kosten, (4) Bewertung bezüglich der Sparsamkeitspflicht nach Hessischer Gemeindeordnung, (5) Zusätzliches Prozesskostenrisiko für den Kläger, (6) Sachliche Gründe für die Erhöhung von Streitwerten, (7) Berücksichtigung des Prozesskostenrisikos bei der Entscheidung, (8) Verweigerung von Informationen gegenüber dem Kläger bei gleichzeitiger Offenlegung gegenüber Medien, (9) Prüfpflichten der Stadt aufgrund von Hinweisen auf Wahlunregelmäßigkeiten, (10) Vergütungsvereinbarung mit der externen Rechtsanwaltskanzlei.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Aus der Vorbemerkung werden folgende Tatsachen aufgeführt: Wahleinspruch am 27. März 2026, Medienberichte über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im April 2026, Bekanntwerden statistischer Auffälligkeiten und personeller Überschneidungen im August 2026, Beauftragung einer externe Münchner Rechtsanwaltskanzlei, Bestrebungen zur Erhöhung des Streitwerts. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Frankfurter Informationsfreiheitssatzung.