❓ Auswirkungen der Notfallreform auf die Krankenhausplanung und Transformationsfonds in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Auswirkungen der geplanten Bundesreform der Notfallversorgung auf Hessens Krankenhausplanung und Investitionen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Integrierte Notfallzentren (INZ) vor – sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen aus Krankenhausnotaufnahme, Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzungsstelle. Die Standorte sollen innerhalb von sechs Monaten nach Gesetzesinktrafttreten durch den erweiterten Landesausschuss festgelegt werden; bei fehlender Einigung entscheidet das jeweilige Bundesland. Gleichzeitig soll die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung angepasst werden. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (öffentliche Anhörung: 9. September 2026), puffert die Hessische Landesregierung derzeit eingereichte Anträge zum Fördertatbestand 6 des Transformationsfonds.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Krankenhäuser und deren Standorte; Patienten in der Notfallversorgung; Hessische Landesregierung (Krankenhausplanung); Kassenärztliche Vereinigungen (Notdienstpraxen); Krankentransportunternehmen und Rettungsdienste
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt 10 konkrete Fragen: (1) Anzahl eingereichte Anträge nach Fördertatbestand 6; (2) Gesamtfördervolumen dieser Anträge; (3) Betroffene Krankenhausstandorte; (4) Welche Anträge sind durch das laufende Verfahren verzögert; (5) Welche konkreten Investitionsvorhaben verzögern sich; (6) Potenzielle Standorte für Integrierte Notfallzentren; (7) Grund für fehlende hessische Anträge nach Bundesstatistik (Stand 31.8.2026); (8) Vorbereitung auf mögliche eigene Standortentscheidung durch Hessen; (9) Wie wird sichergestellt, dass Leistungsgruppenzuweisungen (bis Ende 2026) nicht konfligieren; (10) Übergangsmaßnahmen zur Vorbereitung von Projekten vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ohne die Antworten der Landesregierung. Folgende Fakten sind genannt: Der Gesetzentwurf wurde am 9. Juli 2026 im Bundestag erstmals beraten, öffentliche Anhörung fand am 9. September 2026 statt, abschließende Beratung und Beschlussfassung stehen noch aus. Die Landesregierung teilte mit, dass eingereichte Anträge zum Fördertatbestand 6 derzeit nicht abschließend bewertet werden können, da die bundesrechtlichen Vorgaben abzuwarten sind. Hessen plant, Leistungsgruppen bis Ende 2026 final zuzuweisen. Nach Bundesstatistik (31. August 2026) hat Hessen bislang keinen Antrag nach Fördertatbestand 6 gestellt.